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27.02.2008
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Bundesverfassungsgericht erlässt Urteil und neues Grundrecht

Online-Durchsuchungen: Nur unter strengen Auflagen

Sicherheit

Online-Durchsuchungen: Nur unter strengen Auflagen

Das NRW-Verfassungsschutzgesetz, welches heimliche Online-Durchsuchungen ermöglichte, ist verfassungswidrig. Das verkündete das Bundesverfassungsgericht in seinem heutigen Urteil. Zudem wurde ein neues Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität" von informationsrechtlichen Systemen eingeführt.

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Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sind solche Online-Durchsuchungen künftig nur noch dann zulässig, wenn eine "konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" bestehe - also die Bedrohung von Menschenleben oder des Staatssystems.

Onlinedurchsuchung

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Urteil: Das Bundesverfassungsgericht hält das NRW-Gesetz zu Online-Durchsuchungen für rechtswidrig.

Neben dem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, Telekommunikationsgeheimnis und die informationelle Selbstbestimmung hat das Bundesverfassungsgericht auch das Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität" von informationsrechtlichen Systemen eingeführt. Allerdings nicht lückenlos: Als Präventivmaßnahme und zur Strafverfolgung darf der staatliche Eingriff weiterhin erfolgen.

Die Auflagen für die Online-Durchsuchungen als Mittel der Terrorbekämpfung sind durch dieses Urteil deutlich strenger geworden. Innenminister Wolfgang Schäuble hatte vorgesehen, über diese Handhabe dem Bundeskriminalamt weiterreichende Kompetenzen bei der Ermittlung einzuräumen - dieses Vorhaben wurde aus Karlsruhe nun ausgebremst.


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