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14.02.2008
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"Rechtswidriger Umgang mit Nutzerdaten zu Werbezwecken"

Datenschutz: Verbraucherzentrale mahnt StudiVZ ab

Verbraucherschutz

Datenschutz: Verbraucherzentrale mahnt StudiVZ ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) schickte dem Online-Netzwerk StudiVZ am 13.02.2008 ein Abmahnschreiben. In dem Schreiben kritisierte der vzbz die Methoden, mit denen StudiVZ-Teilnehmer die Nutzungsrechte über ihre persönlichen Daten freigegeben: Ein Klick genüge, um der Freigabeerklärung zuzustimmen. Erst im Nachhinein könnten User ablehnen, ihre Daten für Werbezwecke zu nutzen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbz hält den Umgang von StudiVZ mit den persönlichen Informationen seiner Teilnehmer für rechtswidrig. Carola Elbrecht, Juristin beim vzbz, kritisiert dabei vor allem, dass sich sämtliche Änderungen mit nur einem einzigen Klick bestätigen lassen - 90 Prozent der angemeldeten Nutzer hätten das bereits auf diese Weise getan.

Laut Elbrecht sei es bei solch gravierenden Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht zwingend notwendig, die jeweiligen Punkte einzeln abzufragen und bestätigen zu lassen. Denn wer zustimmt, erlaubt StudiVZ, die Daten für gezielte Werbung zu verwenden. Welche Werbeformen das genau sind und wie diese umgesetzt werden sollen, werde laut Elbrecht aus den AGBs nicht deutlich.

StudiVZ

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Vom Verbraucherzentrale Bundesverband abgemahnt: StudiVZ.

Derzeit seien anhand der Formulierung E-Mails, SMS und das Telefon als Werbekanäle denkbar. Die Formulierung sei hier laut vzbz zu schwammig. StudiVZ dementierte bereits Teile dieser Kritik: Telefonanrufe und SMS-Werbung werde es nicht geben. Einen weiteren Aspekt hält Elbrecht ebenfalls für rechtlich bedenklich: Nutzer müssten erst den kompletten Bedingungen zustimmen. Danach können Sie erst die Nutzung ihrer Daten zu Werbezwecken ablehnen.

StudiVZ hatte im vergangenen Jahr die allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert, um auf der Online-Plattform personalisierte Werbung schalten zu können. Eine Vielzahl von Nutzern kritisierte diese Geschäftspolitik. Die Abmahnung durch den vzbz erscheint da als logischer nächster Schritt. Bislang hat sich StudiVZ nicht geäußert, sondern nur den Erhalt des Abmahn-Schreibens bestätigt.


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klaus1965
12.05.08 20:14

mir war schon immer klar - erst kostenlos die vielen leute ködern, danach gnadenlos abzocken! aber ob ne abmahnung was bringt, ist fraglich...:mad:


jetliner707
03.06.08 22:03

Heißt ja im Volksmund nicht umsonst StasiVZ :D


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