Das Gerichtsurteil geht an der Wirklichkeit vorbei
RapidShare vs. GEMA: Netzwelt befragte beide zum Urteil
Filesharing
Das sind allerdings ganz neue Töne. Nach der Urteilsverkündung wurde noch medienwirksam der Sieg über den den weltweit größten One-Click-Hoster gefeiert. Jetzt verhandelt man. Die Vermutung liegt nahe, dass sich auch die GEMA der rechtlichen und technischen Unmöglichkeit des präventiven Kontrollierens bewusst geworden ist.
Auf die Frage, weshalb sich die GEMA mit RapidShare als Hoster auseinander setze und nicht mit den Uploadern selbst, antwortet Müller: "Oberste Priorität ist der Schutz der Urheber. Dies ist auch Grundlage der rechtlichen Schritte, die die GEMA einleitet. Dabei wird individuell ein akzeptabler Verhandlungs-Abschluss angestebt. Die GEMA zielt also nicht darauf ab, Verfahren gegen einzelne Nutzer zu eröffnen, die Dateien bei RapidShare hochgeladen haben."
Also alles wie bisher?
Auch wenn die Verhandlungen zwischen RapidShare und der GEMA nicht beendet sind und die Berufung noch aussteht, scheint eine Durchsetzung des Urteils momentan nicht beabsichtigt. Das schätzt auch Christian Solmecke, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Wilde & Beuger, so ein: "Auch wenn das Gericht anderer Meinung ist: Meines Erachtens ist es Rapidshare nicht möglich, seine Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen zu kontrollieren."
Unser Rechtsexperte
Rechtsanwalt Christian Solmecke ist in der Kanzlei WILDE & BEUGER tätig. Sein Aufgabengebiet umfasst Computer- /IT-Recht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Steuerrecht. Solmecke ist Mitglied bei der Gesellschaft für Urheberrechte (GRUR) und war bis 2004 auch freier Journalist und Radiomoderator (u.a. WDR). Im Rahmen des EULISP-Programms hat er sich in Hannover und Belgien auf Computerrecht spezialisiert.
RapidShare-Geschäftsführer Bobby Chang kritisiert in diesem Zusammenhang die generelle Kriminalisierung der Hosting-Anbieter: "Unserer Meinung nach ist es kontraproduktiv, das Internet und das Hosting pauschal dafür zu verdammen, dass sie - wie jede Infrastruktur - missbraucht werden können. Das Ziel ist, in Deutschland vernünftig und differenziert mit dem Thema umzugehen."
Auch die GEMA wünscht sich laut Sprecherin Bettina Müller eine allgemeine und einfache Regelung in Bezug auf den Urheberschutz: "Durch das schnellebige Internet mit seinen neuen Geschäftsmodellen ist das aber kaum möglich. Individuelle Verfahren sind bei uns das normale Prozedere." Dem aktuellen Urteil des Landgerichts steht Rapidshare gelassen gegenüber, wie Katharina Scheid deutlich macht: "Das Urteil aus Düsseldorf hat keine unmittelbaren Konsequenzen, auch keine Auswirkungen auf den Betrieb der RapidShare AG."
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