RapidShare vs. GEMA: Netzwelt befragte beide zum Urteil

RapidShare: "Öffentlichmachung verhindern ist unmöglich"

Präventive Kontrolle der hochgeladenen Inhalte ist laut Scheid aus mehreren Gründen nicht machbar: "RapidShare ist ein Hoster und macht sich die Inhalte auf seinen Servern nicht zu eigen. Damit hat das Unternehmen entsprechend dem Telemediengesetz eingeschränkte Prüfpflichten." Bei Content-Anbietern sähe das anders aus. Diese hätten eine Prüfungpflicht.

Werbung

Die RapidShare-Sprecherin führt weiter aus, dass eine Unterscheidung zwischen Dateien und Musikwerken notwendig sei: "Die Öffentlichmachung zu verhindern ist unmöglich. Musikwerke lassen sich unter einem beliebigen Namen abspeichern. Hinzu kommen noch verschiedene Formate, aufgesplittete Dateien und so weiter. Es gibt bis heute kein technisches Verfahren, um geschützte Musikwerke in solchen Dateien zu identifizieren."

Zudem sei es nicht per se rechtswidrig, urheberrechtlich geschützte Musik bei RapidShare zu speichern. Der Käufer der Musik habe nach der Urheberrechtsnovelle vom 1. Januar 2008 nach wie vor ein Recht auf seine Privatkopie. Diese könne als Backup auf die RapidShare-Server hochgeladen werden. Erst die massenhafte Verbreitung des Download-Links würde eine illegale Handlung bedeuten, die einen Eingriff des Hosters erfordere.

Und dieser Pflicht zum Eingreifen sei RapidShare bislang stets nachgekommen, betont Scheid: "RapidShare löscht Dateien, wenn angezeigt wurde, dass sie urheberrechtlich geschützte Werke enthalten und öffentlich zugänglich gemacht wurden. Das direkte Durchsuchen der hochgeladenen Inhalte ist aus strafrechtlichen Gründen nicht erlaubt."

GEMA: "Konkrete Handlungen unterliegen Stillschweigen"

Die Position von RapidShare zur Umsetzbarkeit des Urteils ist eindeutig, umso interessanter ist in diesem Zusammenhang die Ansicht der GEMA. Gegenüber netzwelt kommentierte GEMA-Sprecherin Bettina Müller: "Wir führen Verhandlungen mit RapidShare, wie die aktiven Handlungen konkret aussehen sollen. Über den Stand der Gespräche haben wir Stillschweigen vereinbart."

Weitere Informationen

Wie geht's weiter? Zu diesem Thema haben wir eine redaktionelle Übersicht erstellt. Sie finden das Special zu Filesharing hier.

Links zum Thema