Das Gerichtsurteil geht an der Wirklichkeit vorbei
RapidShare vs. GEMA: Netzwelt befragte beide zum Urteil
Die GEMA hat in einem Gerichtsurteil erwirkt, dass der One-Click-Hoster RapidShare Uploads vor einer Veröffentlichung auf den Webseiten auf urheberrechtlich geschützte Musiktitel kontrollieren muss. Bei positiver Prüfung muss er den Upload verhindern. Laut RapidShare ist das jedoch nicht durchsetzbar. Die Firma geht in Berufung. Netzwelt hat mit GEMA und Rapidshare über das Urteil gesprochen.
Inhaltsverzeichnis
- 1Was besagt das Urteil?
- 2RapidShare: "Öffentlichmachung verhindern ist unmöglich"
- 3GEMA: "Konkrete Handlungen unterliegen Stillschweigen"
- 4Also alles wie bisher?
Was besagt das Urteil?
Das im Januar vom Landgericht Düsseldorf ausgesprochene Urteil nimmt RapidShare in die Pflicht, sämtliche Inhalte direkt beim Upload auf die Server nach Urheberrechtsverletzungen zu kontrollieren. Bei einem positiven Ergebnis sind die Dateien zu entfernen. Dabei müsse RapidShare "auch solche Maßnahmen ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss", so das Urteil des LG.

RapidShare: Aktive Kontrolle unmöglich?
Das Gericht begründete das Urteil damit, dass RapidShare hauptsächlich zum Verbreiten urheberrechtlich geschützter Inhalte verwendet werde und sich das Geschäftsmodell vor allem für illegale Handlungen eigne. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) wertete diesen Entschluss als großen Sieg des Urheberrechts.
Der Haken: Die vom Gericht verlangten Maßnahmen sollen laut Rapidshare in der Praxis nicht umsetzbar sein. Die Firma wird gegen das Urteil in Berufung gehen. Hiermit will sich der Hoster nicht nur gegen das Urteil zur Wehr setzen. "Rapidshare will die rechtliche Lage für Hoster klären." erläutert Katharina Scheid, Pressesprecherin von Rapidshare. "Denn es handelt sich dabei um ein grundsätzliches Problem: Die Prüfpflichten sind nicht definiert, teilweise widersprechen sich einzelne Gesetze. Was ein Gericht als ausreichende Maßnahmen seitens der Hoster anerkennt, interpretiert ein anderes Gericht anders."

Die GEMA feiert es als großen Sieg: Mit Urteil des Landesgerichts Düsseldorf kann der Filehosting-Anbieter Rapidshare nun doch für die Inhalte auf den Servern verantwortlich gemacht werden und präventiv urheberrechtlich geschütztes Material abweisen. Netzwelt und Rechtsanwalt Christian Solmecke beleuchten, was das Urteil für Rapidshare und One-Click-Hosting im Allgemeinen bedeutet.
Der One-Click-Hoster RapidShare kommt wegen seines Geschäftsmodells aus den Schlagzeilen und Gerichtsräumen nicht heraus. Jüngste Urteile fordern die Firma dazu auf, die hochgeladenen Dateien stärker nach urheberrechtlich geschütztem Material zu kontrollieren. Was kann RapidShare tun?
Der One-Click-Hoster Rapidshare erfreut sich unter Filesharern großer Beliebtheit. Damit könnte bald Schluss sein. Denn auch diese Firma ist Rechteinhabern auskunftspflichtig und muss Nutzerdaten für zivilrechtliche Verfahren weitergeben.
Die GEMA feiert ein Urteil gegen den One-Click-Hoster Rapidshare als "Meilenstein" im Kampf gegen illegales Filesharing. Für den Schweizer Anbieter von kostenlosem Speicherplatz ist es nur ein Urteil von vielen.
Rapidshare hat angekündigt, gegen ein von der GEMA erwirktes Urteil in Berufung zu gehen. Das Unternehmen fordert genaue technische und rechtliche Vorgaben für die Überprüfung von auf seinen Servern hochgeladenen Dateien.
Download-Drosselung bei RapidShare: Die Betreiber des Filesharing-Portals haben die Geschwindigkeit für das Herunterladen von Dateien auf 30 Kilobit pro Sekunde reduziert. Von der Restriktion sind nur Gratis-Nutzer betroffen.
RapidShare könnte künftig dazu verpflichtet sein, gezielt im Netz nach illegalen Inhalten zu suchen. Über die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg wird in juristischen Kreis diskutiert. RapidShare will Berufung einlegen.




