Das Gerichtsurteil geht an der Wirklichkeit vorbei
RapidShare vs. GEMA: Netzwelt befragte beide zum Urteil
Die GEMA hat in einem Gerichtsurteil erwirkt, dass der One-Click-Hoster RapidShare Uploads vor einer Veröffentlichung auf den Webseiten auf urheberrechtlich geschützte Musiktitel kontrollieren muss. Bei positiver Prüfung muss er den Upload verhindern. Laut RapidShare ist das jedoch nicht durchsetzbar. Die Firma geht in Berufung. Netzwelt hat mit GEMA und Rapidshare über das Urteil gesprochen.
Inhaltsverzeichnis
- 1Was besagt das Urteil?
- 2RapidShare: "Öffentlichmachung verhindern ist unmöglich"
- 3GEMA: "Konkrete Handlungen unterliegen Stillschweigen"
- 4Also alles wie bisher?
Was besagt das Urteil?
Das im Januar vom Landgericht Düsseldorf ausgesprochene Urteil nimmt RapidShare in die Pflicht, sämtliche Inhalte direkt beim Upload auf die Server nach Urheberrechtsverletzungen zu kontrollieren. Bei einem positiven Ergebnis sind die Dateien zu entfernen. Dabei müsse RapidShare "auch solche Maßnahmen ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss", so das Urteil des LG.

RapidShare: Aktive Kontrolle unmöglich?
Das Gericht begründete das Urteil damit, dass RapidShare hauptsächlich zum Verbreiten urheberrechtlich geschützter Inhalte verwendet werde und sich das Geschäftsmodell vor allem für illegale Handlungen eigne. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) wertete diesen Entschluss als großen Sieg des Urheberrechts.
Der Haken: Die vom Gericht verlangten Maßnahmen sollen laut Rapidshare in der Praxis nicht umsetzbar sein. Die Firma wird gegen das Urteil in Berufung gehen. Hiermit will sich der Hoster nicht nur gegen das Urteil zur Wehr setzen. "Rapidshare will die rechtliche Lage für Hoster klären." erläutert Katharina Scheid, Pressesprecherin von Rapidshare. "Denn es handelt sich dabei um ein grundsätzliches Problem: Die Prüfpflichten sind nicht definiert, teilweise widersprechen sich einzelne Gesetze. Was ein Gericht als ausreichende Maßnahmen seitens der Hoster anerkennt, interpretiert ein anderes Gericht anders."
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Wie geht's weiter? Zu diesem Thema haben wir eine redaktionelle Übersicht erstellt. Sie finden das Special zu Filesharing hier.
