P2P im Job: 5 Tricks für Filesharing am Arbeitsplatz

5. Problem: "Ich will keine Spuren im Internet hinterlassen"

Mit diesen Tricks haben Sie viele Möglichkeiten, auch am Arbeitsplatz Filesharing zu betrieben. Bleibt nur noch der Weg zu den Torrents, bei dem Sie keine verräterischen Spuren hinterlassen sollten. Begeben Sie sich also am besten hinter dem Schutz eines Proxy-Servers auf die Suche. Dieser leitet Ihre Anfragen um und anonymisiert sie so. TOR ist hier das Nonplusultra und lässt sich im Firefox sehr effektiv benutzen.

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Aber Datentausch funktioniert auch, ohne die eigene Identität öffentlich machen zu müssen: Anonymes Filesharing erfreut sich dank Projekten wie I2P, StealthNet oder OFF System großer Beliebtheit. So bleibt entweder die IP-adresse unbekannt, die auf den Arbeitgeber zurückführen könnte, oder die getauschten Dateien. Im besten Fall tappen etwaige Verfolger sogar in beiden Fällen im Dunkeln.

P2P am Arbeitsplatz: Rechtlich bedenklich?

Erfolgreiches Filesharing am Arbeitsplatz schön und gut - aber wie sieht die rechtliche Situation aus? "Spezielle Regelungen zum Filesharing am Arbeitsplatz gibt es normalerweise nicht. Oftmals hat der Arbeitgeber aber das private Surfen im Internet strikt untersagt. Widersetzt man sich dieser Regelung, kann das zu einer fristlosen Kündigung führen", schildert Christian Solmecke, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Wilde & Beuger.



Problematischer seien da Fälle, bei denen der Nutzer einen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Anschluss für das Filesharing urheberrechtlich geschützter Inhalte verwendet, weiß Solmecke: "Aktuell hat das Landgericht München entschieden, dass Unternehmen nicht für P2P-Urheberrechtsverletzungen ihrer Mitarbeiter haften. Im entschiedenen Fall ging es um einen Radiosender, der einem Arbeitnehmer einen Computer zur Verfügung gestellt hatte. Nach Ansicht der bayerischen Richter war es dem Radiosender nicht zuzumuten, den Mitarbeiter laufend zu überprüfen."

Deshalb der Hinweis: Zwar ist es mit den hier vorgestellten fünf Tricks möglich, vom Arbeitgeber aufgestellte Sperren zu umgehen und aus dem Büro heraus Filesharing zu betreiben. Eine narrensichere Lösung ist allerdings nicht dabei: Je nach Arbeitsvertrag kann der Datentausch - speziell wenn urheberrechtlich geschützte Inhalte betroffen sind - zur fristlosen Kündigung führen, mindestens aber zu unangenehmen Fragen.

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Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 25 Beiträge

Zitat: Aber nun ist auch hier für mich der dieses Thema angesprochen hat die Filesharing Diskussion beendet. Denn zu einem einheitlichen Einvernehmen wird man leider nicht...

Zitat: @Ulrich Wenn ich allerdings Deine Argumentation so aufgreife, so könnten wir den Artikel vielleicht streichen. Es stellt sich jedoch die Frage, bräuchten wir dann noch das...

@N-Traxx: Zitat: Wenn Du zum Thema Abmahnung etwas lesen willst, dann musst Du lediglich die Artikelsuche benutzen: Ich kenne die Problematik, Vorgehensweise...

Zitat: @CityLight... Ok, bin mal (wieder) ins Fettnäpfchen getreten. Hab deinen Hinweis schon verstanden und werde da etwas mehr Zurückhaltung üben. ...

@Ansgar Wenn Du zum Thema Abmahnung etwas lesen willst, dann musst Du lediglich die Artikelsuche benutzen: Abmahnung @ NETZWELT.de IP-Adresse: Das Hauptargument eines Abmahnanwalts, auf dem...

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