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17.03.2008
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Geschädigte können Forderung anmelden

Insolvenzverfahren: Probino-Opfer können auf Entschädigung hoffen

Sascha Hottes

Insolvenzverfahren: Probino-Opfer können auf Entschädigung hoffen

Die Seite nie gesehen und erst recht nichts auf ihr bestellt - trotzdem sollten zahlreiche Internetnutzer für dubiose Proben zahlen, die nie ankamen. Ansonsten drohte ein Inkasso-Unternehmen. Dem Inhaber der Softwarefirma New Ad Media (probino.de) wurde im Januar das Insolvenz-Verfahren eröffnet. Geschädigte werden jetzt dringend aufgefordert, sich beim zuständigen Insolvenzverwalter zu melden, um ihr Geld möglicherweise zurückzuerhalten.

Viele Betroffene staunten nicht schlecht, als sie damals Post im Briefkasten hatten. Der Absender war die New Ad Media aus Hochheim, die Forderung belief sich in fast allen Fällen auf 84 Euro. Die Summe setzt sich aus einem vorab fälligen Jahresbeitrag zusammen. Die angeblichen Kunden hätten sich auf der Seite von probino.de für ein Abo registriert.

Insolvenz des Betreibers

"Wir suchen Monat für Monat die besten Produktproben und Gutscheine für Sie heraus und tragen Sie für nur 7 Euro ein. Sie müssen nichts weiter tun, als auf Ihre Produktproben und Gutscheine zu warten", hieß es damals auf der Seite. Kurios: Zahlreiche Betroffene versicherten, sich weder beim Probendienst angemeldet noch überhaupt die Seite jemals besucht zu haben.

Daneben betrieb New Ad Media die Webseiten www.gamesite.de, www.movieabo.de und www.winow.de.

Am Montag, den 7. Januar 2008, wurde das Insolvenzverfahren gegen Michael C., Inhaber der Softwarefirma New Ad Media und ehemaliger Betreiber des Dienstes probino.de, eröffnet. Dies bedeutet, dass Michael C. über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen nicht mehr frei verfügen kann und dem Insolvenzverwalter diese Aufgabe übertragen wird.

Der Staatsanwalt hat das Geld...

Als Insolvenzverwalter wurde Thomas Illy von der Frankfurter Kanzlei Thierhoff, Illy und Partner bestellt. Dieser fordert nun alle Geschädigten auf, sich umgehend schriftlich bei ihm zu melden. Die Forderungen werden dann im Laufe der nächsten Wochen geprüft.

"Ob und wie viel Geld ausgezahlt wird, hängt von den Forderungsanmeldungen und dem Vermögen von Herrn C. ab. Das wird man erst nach Ende der Forderungs-Prüfung sehen können," erklärt Thomas Illy auf Nachfrage von netzwelt.de. Fest steht: Wer sich nicht meldet, bekommt aber in jedem Fall gar kein Geld zurück.

Hoffnung für die Betroffenen gibt es aufgrund einer Beschlagnahmung durch die Staatsanwaltschaft aus dem Umfeld von Herrn C., so Thomas Illy. "Im Rahmen des Insolvenzverfahrens prüfen wir, ob ein Anspruch auf mehrere Hunderttausend Euro aus einer Beschlagnahmung der Staatsanwaltschaft zur Insolvenzmasse gezogen werden kann." Wäre dies der Fall, könnten Betroffene mit einer (Teil-)Erstattung rechnen.

So erhalten Sie Ihr Geld zurück

Wenn auch Sie zu den Geschädigten gehören, füllen Sie am besten sofort die "Anmeldung zur Tabelle im Insolvenzverfahren" aus. Einen bereits teilweise ausgefüllten Vordruck finden Sie hinter diesem Link. Anschließend schicken Sie diesen bitte an:

Thomas Illy / Kanzlei Thierhoff, Illy und Partner
Taunusanlage 17
60325 Frankfurt

Alternativ können Sie die Forderung auch über die Webseite der Kanzlei Thierhoff Illy & Partner anmelden (Link siehe unten). Sollten Sie Ihre Forderung online anmelden, drücken Sie bitte bei der PIN-Abfrage des Hilfsassistenten den Button "weiter", ohne eine PIN-Nummer einzugeben.

Den entsprechenden Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens finden Sie hier. Die Bekanntmachung finden Sie hier.


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News Flash, am 04.12.2008 02:01

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