GEMA vs. Rapidshare: Hat Filehosting noch Zukunft?
Was sich für die Nutzer ändert
Auch das Düsseldorfer Urteil nimmt wieder nur den Filehosting-Anbieter Rapidshare ins Visier, die Nutzer und potentiellen Verbreiter urheberrechtlich geschützter Inhalte findet keine Erwähnung. Rechtsanwalt Solmecke fasst zusammen: "Bislang ist die Musikindustrie noch nicht gegen diejenigen Nutzer vorgegangen, die urheberrechtlich geschützte Werke bei einem One-Click-Hoster heruntergeladen haben. Dies setzt auch immer voraus, dass der Hoster entsprechende Logfiles führt und diese dann in einem weiteren Schritt auch an die Musikindustrie herausgibt."
Solmecke betont in diesem Zusammenhang aber, dass sich - unabhängig vom aktuellen Urteil - seit Anfang dieses Jahres die Rapidshare-Situation geändert hat: "Seit dem 1. Januar 2008 ist der Download von offensichtlich rechtswidrig verbreiteten urheberrechtlich geschützten Werken illegal. Offensichtlich rechtswidrig ist eine Verbreitung immer dann, wenn unter keinen Umständen davon ausgegangen werden kann, dass die entsprechende Verbreitungsform vom Rechteinhaber gestattet ist."

Fühlt sich als Urheberrechts-Sieger: Die GEMA.
Hat Filehosting Zukunft?
Urteile widersprechen sich gegenseitig, Rapidshare wird sich vermutlich wehren, der Nutzer an sich bleibt immer noch außen vor - ist der "große Sieg", wie die GEMA das aktuelle Düsseldorfer Urteil titulierte, am Ende doch unbedeutend? Oder wird der Druck auf Rapidshare tatsächlich so groß, dass das derzeitige Geschäftsmodell der kalkulierten Ahnungslosigkeit nicht aufrecht erhalten werden kann?
Solmecke relativiert: "Sollte es tatsächlich so sein - wie von der GEMA behauptet - dass das Geschäftsmodell von Rapidshare größtenteils aus dem Hosting von urheberrechtlich geschützten Werken besteht, dann könnte das Geschäft des One-Click-Hosters durch die beiden Urteile tatsächlich ins Wanken geraten. Allerdings müssen Urteile immer vollstreckt werden. Da Rapidshare seinen Sitz in der Schweiz hat, kann die Vollstreckung nur über internationale Rechtsabkommen erreicht werden. Dies ist ein sehr langwieriger Prozess, sodass ich mit einer Abschaltung des Dienstes vorerst nicht rechne."
Eins ist klar: Kommt ein solches Urteil auf internationaler Ebene zum Tragen, kann es als Präzedenzfall auch für andere Filehosting-Anbieter Probleme heraufbeschwören. Doch solange sich hier keine endgültige Einschätzung abzeichnet, der Nutzer nicht ins Fadenkreuz gerückt wird und keine wirksame Überwachung der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Dateien in die Wege geleitet ist, bleiben One-Click-Hoster in der Praxis die Grauzone, die sie auch vorher waren.
Weitere Informationen
Wie geht's weiter? Zu diesem Thema haben wir eine redaktionelle Übersicht erstellt. Sie finden das Special zu Filesharing hier.
