Was die Urteile für One-Click-Hoster und Nutzer bedeuten
GEMA vs. Rapidshare: Hat Filehosting noch Zukunft?
Die GEMA feiert es als großen Sieg: Mit Urteil des Landesgerichts Düsseldorf kann der Filehosting-Anbieter Rapidshare nun doch für die Inhalte auf den Servern verantwortlich gemacht werden und präventiv urheberrechtlich geschütztes Material abweisen. Netzwelt und Rechtsanwalt Christian Solmecke beleuchten, was das Urteil für Rapidshare und One-Click-Hosting im Allgemeinen bedeutet.
Inhaltsverzeichnis
- 1Was bisher geschah
- 2Wo der Überblick schwer fällt
- 3Was für Rapidshare zu tun ist
- 4Was sich für die Nutzer ändert
- 5Hat Filehosting Zukunft?
Was bisher geschah
Das Urteil, welches in der vergangenen Woche vom Landesgericht Düsseldorf gefällt wurde, bringt den Filehosting-Anbieter Rapidshare in Bedrängnis. Denn bisher konnte sich die Firma stets darauf berufen, nur Server-Kapazität zur Verfügung zu stellen und keinerlei Einfluss darauf zu haben, welche Dateien hochgeladen werden. Das ändert sich jetzt: Rapidshare kann für die gehosteten Inhalte verantwortlich gemacht werden und muss von nun an im Vorfeld kontrollieren, dass keine urheberrechtlich geschützte Musik den Weg auf die Server findet.
Dazu seien von Rapidshare "auch solche Maßnahme zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss". Das Landesgericht begründet den Entschluss damit, dass das Geschäftsmodell sich besonders gut für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte eigne und auch hauptsächlich für illegale Tätigkeiten verwendet werde - eine Aussage, die in ihrer Gänze wohl schwer zu beweisen sein dürfte.

Präventive Kontrolle ist jetzt Pflicht: Rapidshare.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) indes wertet das Urteil als klaren Sieg: "Diese Entscheidung ist ein Meilenstein im Kampf gegen die illegale Nutzung unseres Repertoires", so GEMA-Chef Harald Heker. "Sie setzt ein klares Signal, dass Dienste, die von unrechtmäßigen Nutzungen unserer Werke finanziell profitieren, umfassende Maßnahmen zum Schutz der Rechteinhaber ergreifen müssen und sich einer Haftung nicht einfach durch Verweis auf das Handeln der einzelnen Nutzer entziehen können." Auch eine Kampfansage an andere Filehoster fehlte nicht.
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Wie geht's weiter? Zu diesem Thema haben wir eine redaktionelle Übersicht erstellt. Sie finden das Special zu Filesharing hier.

ich denk mal auch, nicht alles was gekocht wird, ist heiss - dieses thema wird viel zu hoch aufgehangen. wie meine vorredner bereits sagten, solange eine verschlüsselung im spiel ist und der link mit...
Der Upload bei Rapid entspricht NICHT dem Veröffentlichen. Wenn Madonna ihr neues Album dort hinlädt, um es auch im Studio zur Verfügung zu haben, hat sie natürlich das Madonna Album vor der Veröffentlichung bei...
Hmmm...?!?!? Zitat: Meines Erachtens ist es Rapidshare nicht möglich, seine Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen zu kontrollieren. Die können nicht in die...
Ich finde hierzu auch die Anmerkungen der Kanzlei Dr. Bahr recht bemerkenswert: Zitat: Aufhorchen lässt vor allem die Begründung, dass Rapidshare „auch solche Maßnahmen...