Ripping-Recht: Dürfen Sie last.fm und Co. mitschneiden?

Last.fm und die AGBs

Wenn das Recht auf die Privatkopie also besteht und Streaming als Kopierschutz angesehen werden kann, muss in Betracht gezogen werden, wie die Ripper-Software arbeitet: "Wird das Signal am analogen Teil der Soundkarte abgefangen, umgeht der Ripper keinen wirksamen Kopierschutz. Denn Jedermann könnte einen Kassettenrekorder neben seine Boxen stellen und mitschneiden - hier spricht man von der analoge Lücke", erklärt Wachs.

Werbung

Noch komplizierter wird die Situation, wenn die Nutzungsbedingungen von last.fm in die Beurteilung mit einbezogen werden. Diese sind gut versteckt und besagen, dass jegliches Abgreifen, Manipulieren und Herunterladen des Streams zu anderen als den von last.fm gedachten Zwecken nicht gestattet ist. Welche rechtlichen Schritte muss der rippende Nutzer also von last.fm befürchten?

lastfm
Last.fm: Mitschneiden verboten?(Klick vergrößert)

"Möglicherweise macht sich der Nutzer durch das Mitschneiden der Lieder gegenüber last.fm schadensersatzpflichtig. Eine strafbare Handlung im Sinne des Urheberrechts läge jedoch nicht vor", schildert Wachs. Doch der Rechtsanwalt ist von der Gültigkeit der Nutzungsbedingungen nicht komplett überzeugt: "Es ist möglich, den Stream von last.fm mitzuschneiden, auch ohne ein Profil eingerichtet zu haben. Somit wurde auch kein Vertrag mit last.fm geschlossen, der die Zustimmung der AGBs erfordern würde."

Der Ripper, das ungeliebte Wesen

Bleibt abschließend noch zu betrachten, wie beliebte Ripper-Programme arbeiten. Nicht zuletzt wegen des Namens am bekanntesten für das Mitschneiden von last.fm ist TheLastRipper (zum Tutorial | zum Download). Hier kann durch Eingabe von lastfm://artist/NAME gezielt eine Station zu einem bestimmten Künstler gestartet werden. Allerdings ist dazu ein gültiger Account bei last.fm notwendig, der in TheLastRipper eingegeben werden muss. Dafür versorgt die Software fertige MP3s direkt mit Tags und dem Coverbild.

Über den bei last.fm herunterladbare Software ist es darüber hinaus möglich, den Stream des Musik-Portals in einem Audio-Player nach Wahl abzuspielen. Hier ist es ein Leichtes, mit Mitschneide-Plugins für Winamp, wie etwa dem Streamripper, an die gespielten Lieder zu gelangen. Und das sind nur zwei Ansätze: Kostenlose Tools wie LastFMProxy setzen sich zwischen die last.fm-Server und den PC, um den Stream zu einem anderen Programm umzuleiten; auch hier wird das Rippen zum Kinderspiel.

Einvernehmliche Grauzone?

Es bleibt festzuhalten: Das Rippen von Online-Streams wie last.fm bleibt eine nicht eindeutige Angelegenheit. Es fehlen Urteile, die eine rechtliche Einordnung des Streamings als Kopierschutz vornehmen und klar zu Ripper-Programmen Stellung beziehen. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass das Mitschneiden noch keine Konsequenzen nach sich ziehen dürfte.

Klicken Sie auf den Startknopf, um das komplette Podcast-Interview mit Rechtsanwalt Alexander Wachs zu hören:

Interview mit RA Wachs zum last.fm-Rippen

Und dass last.fm tatsächlich in Zivilprozessen Schadensersatz von rippenden Nutzern verlangt, hält Rechtsanwalt Wachs für unwahrscheinlich: "Die Mitschneide-Mentalität ist ein Graubereich, von dem eigentlich alle profitieren; denn last.fm generiert dadurch mehr Besucher der Seite und zusätzliche Anmeldungen." Außerdem bleibt noch die Hoffnung auf das Qualitätsbewusstsein; denn last.fm bietet die Songs nur in 128 Kilobit an - heutzutage nicht mehr Standard und vielleicht ein Kaufgrund.

Links zum Thema