2008: Das Jahr der Online-Überwachung

Die Vorratsdatenspeicherung kommt

Denn alleine im ausklingenden Jahr hat die deutsche Musikindustrie nach eigenen Angaben etwa 25.000 Strafanzeigen erstattet. "Jeder soll jemanden kennen, der jemanden kennt, der schon mal erwischt wurde", sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie Stefan Michalk dem Nachrichtendienst DDP. Im Jahr 2008 wird die Zahl der Abmahnungen durch Musik- und Pornoindustrie nach der Schätzung von Experten noch weiter steigen.

Werbung

Damit nicht genug. Dem deutschen Internetsurfer droht noch weiteres Ungemach. Da der Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung angenommen und vom Bundespräsidenten unterzeichnet wurde, steht nun der Weg offen, ab dem 1. Januar alle Telefongespräche und Internetverbindungen für sechs Monate aufzuzeichnen. Zukünftig können Ermittlungsbehörden auf richterlichen Beschluss hin sämtliche Verbindungsdaten einer verdächtigen Person abfragen. Gespeichert werden die Daten bei den jeweiligen Telekommunikationsanbietern.

Tagcloud
Tagcloud: Was das Netz bewegt (Bild: Frank Patzig)

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble plant indes weitere Maßnahmen, um die innere Sicherheit im Lande nach seinen Vorstellungen zu verbessern. Die viel besprochene "Online-Durchsuchung", die als "Bundestrojaner" Berühmtheit erlangte, ist noch nicht vom Tisch. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen erlaubt dem hiesigen Landeskriminalamt bereits, auf Rechner von Bürgern zuzugreifen.

Online-Durchsuchung auf dem Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird im kommenden Jahr darüber entscheiden, ob dies rechtmäßig ist. Momentan ist die Online-Durchuchung auf Bundesebene von der SPD blockiert, bis das Verfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung zu diesem Thema getroffen hat.

Der Innenminister Sachsen-Anhalts, Holger Hövelmann von der SPD, kritisiert im Polizeiblog "Cop2Cop" die Bestrebungen Schäubles: "Einem tief­greifenden Eingriff in die Privatsphäre steht ein zweifelhafter Nutzen gegenüber. Jeder halbwegs intelligente Terrorist oder andere Straftäter wird in der Lage sein, die für die Sicherheitsbehörden interessanten Daten offline zu speichern."

Hövelmann hält die Online-Ddurchsuchung für überflüssig: "Für notwendige Überwachungen des E-Mail-Verkehrs und von Internetdaten sowie für die Beschlagnahme von Datenträgern gibt es bereits heute die rechtlichen Voraussetzungen." Er will die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten.

Anarchie adé

Das Netz hat seine Unschuld verloren. Industrie, Ermittlungsbehörden und Organe der inneren Sicherheit kämpfen um mehr Einfluss im Web. Mehr Überwachung, mehr Speicherung, mehr Transparenz. Anonym ist man im Netz schon lange nicht mehr. Dem Bundesverfassungsgericht stehen im kommenden Jahr einige wichtige Entscheidungen ins Haus. Dann wird sich zeigen, ob Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen sind.

Links zum Thema