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02.03.2008
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Immer mehr Nutzer werden wegen Porno-Filesharings abgemahnt

Porno-Abmahnung: Das Geschäft mit der Scham

Patrick Woods

Porno-Abmahnung: Das Geschäft mit der Scham

Wer sich in Tauschbörsen herumtreibt, hat die Angst immer im Nacken: Eines Tages könnte eine teure Abmahnung ins Haus flattern und mit einer Strafe von mehreren Hundert Euro drohen. Trotz dieser Gefahr machen viele weiter. Es gibt aber noch ein größeres Risiko für den Filesharer: Die peinliche Porno-Abmahnung, wie jüngste Ereignisse bestätigen.

Update: Es wurden neue Fälle bekannt, nach denen die Regensburger Anwaltskanzlei kuw aktuell wieder Abmahnungen im Auftrag diverser Erotik-Filmverlage verschickt. Die Argumentation hier: Neben der Urheberrechtsverletzung liege - wegen des auf Up- und Download basierenden P2P-Systems - auch das Verbreiten pornografischer Schriften an Minderjährige nahe. Offenbar sei die Staatsanwaltschaft derzeit aber bereit, das Verfahren bei Aushändigung der Pornofilme wegen geringer Schuld einzustellen.

Inhalt

  • Die Angst vor der Abmahnung
  • Schreckgespenst: Abmahnung wegen Pornos
  • Aus Scham lieber zahlen
  • Abmahnungen sind rechtmäßig
  • Wie funktioniert das Abmahngeschäft?
  • "Sie haben 'Geile junge...' heruntergeladen"
  • Was ist zu tun?
  • Die Unterlassungserklärung
  • Auf die Formulierung kommt es an
  • Wer ist hier das Opfer?

Mit dieser Angst bewaffnet gehen immer mehr Abmahnanwälte auf die Jagd nach sündigen Filesharern. Dabei wirkt ihr Schreiben wie ein faires Angebot: Vergleichsweise niedrige 50 Euro Schadensersatz plus 200 Euro Anwaltsgebühren. Andere Abmahnungen liegen meist deutlich darüber. Doch ist das tatsächlich nötig? Wir sprachen mit einem Rechtsanwalt, um hinter die Fassaden der Pornoabmahnungen zu blicken.

Die Angst vor der Abmahnung

Der moderne Mensch muss nicht mehr zur Tankstelle oder in die muffigen ü18-Abteilungen der Videothek, um sich mit visuellen Lustanregungen zu versorgen. Das Internet ist näher und anonymer. Aber auch hier ist man weniger anonym als gedacht. Mittlerweile ist sie zu einem gefüchteten Schrecken geworden: die Abmahnung. Ursprünglich dazu gedacht, um Rechtsstreitigkeiten unkompliziert und ohne teures Gerichtsverfahren zu klären, ist sie mittlerweile zu einem Massenphänomen mit zehntausenden Betroffenen geworden.

Abmahnungen sind ein ständiges, aber wenig konkretes Risiko. Filesharer leben damit wie Autofahrer mit der latenten Angst vor Unfällen. Es könnte zwar jederzeit passieren, aber eigentlich sollte doch alles gut gehen. Geht es aber darum, auf frischer Tat beim Verbreiten von Pornos erwischt zu werden, sinkt die Risikofreude schlagartig. Eine Strafe oder ein Gerichtsverfahren, weil man Erotikfilme geladen hat? Undenkbar!

Schreckgespenst: Abmahnung wegen Pornos

"Der Aspekt der Scham ist nicht zu unterschätzen", sagt Dr. Alexander Wachs, Rechtsanwalt aus Hamburg, der Hunderte abgemahnte Internetnutzer vertritt. "Porno-Abmahnungen sind der Bereich, der am stärksten wächst", so der Jurist weiter. Das Geschäft mit den Massenabmahnungen floriert. Mit Abstand häufigster Abmahner wenn es um Pornos geht: die Kanzlei "kuw Rechtsanwälte" aus Regensburg, von denen etwa 90 Prozent aller Erotik-Abmahnungen stammen, so schätzt Wachs.

RA Wachs

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Dr. Alexander Wachs ist zugelassener Anwalt in Hamburg. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Bearbeitung medien- und urheberrechtlicher Fragestellungen. 2007 erschien sein erstes Buch "Entschädigungszahlungen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen".

250 Euro sind im Vergleich zu den Beträgen, die beispielsweise von den Anwälten der Musikindustrie verlangt werden, relativ gering. "Die Masse macht es", sagt Anwalt Wachs. "Es ist eine Mischkalkulation". Geringe Kosten lassen die Abgemahnten nicht lange überlegen: Sie zahlen meist schnell und ohne zuvor ihren Anwalt zu fragen. "Die meisten Menschen haben einen Hausanwalt", den wolle man mit solch pikanten Problemen nicht um Rat bitten.

Aus Scham lieber zahlen

"Im Zweifel gehen viele nicht zum Anwalt. Wenn es um Porno geht, zahlen die Leute schneller", weiß Anwalt Alexander Wachs. Die 250 Euro, die in einer typischen kuw-Abmahnung gefordert werden, klingen wie ein faires Friedensangebot. Das ist es laut Wachs auch: "Die Beträge sind relativ niedrig", sagt der Fachmann. Zumindest, solange nur wegen eines Films abgemahnt wird und nicht gleich für mehrere. 50 Euro dieses Betrags gehen als Schadensersatz an den Rechteinhaber - die Pornoproduktion - 200 Euro sind Anwaltsgebühren.


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niewiederinternet, am 15.12.2007 12:50

moin
@Bananenhaupt

:fettesda:


schönen advent wünscht euch
niewiederinternet


stanIey, am 16.12.2007 11:34

...tolles Geschäftsmodell haben die Herren Anwälte ( ihre Mission ist Gerechtigkeit...) da ausgegraben. Klar, wer sich schämt, hat eine bessere Zahlungsmoral.

Interessant wäre, welche Provider eigentlich ohne weiteres die IP
wegen solcher Lächerlichkeiten rausgeben - dann könnte man diese Provider boykottieren. Ist es eigentlich nicht so, das ein Provider nur wenns ums Strafrecht geht die IP rausrücken muss?


grunzer, am 17.12.2007 14:36

@stanIey
hast Du den kompletten Artikel gelesen?
[] Nein
[] Ja

Bei "nein": Tu es !!!!!

Bei "ja": Lese die beiden letzen Abschnitte von der zweiten Seite und (am wichtigsten!) den ersten Abschnitt der 3. Seite, dann erübrigt sich Dein Einwand... hoffentlich!


Ansonsten bin ich aber Deiner Meinung :wippe:
Grüße Grunzer


stanIey, am 18.12.2007 17:32

@grunzer
Danke für den Hinweis, beim 2ten Lesen wird der Trick mit der Akteneinsicht klarer. Ansonsten: Spar dir deine Zurechtweisungen.


grunzer, am 19.12.2007 17:02

Siehste, schon hast auch Du die Akteneinsicht nach dem Verfahren gefunden ;)

Zitat:

Ansonsten: Spar dir deine Zurechtweisungen.

Klar mach ich, wenn ich so nett darum gebeten werde :breitgri:
Oder biste einfach nur sauer über den zu zahlenden Schadensersatz :rolleyes:

gute n8
Grunzer


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