Verkehrte Netzwelt: Der Lauscher an der Wand
Telefoninhalte werden (noch) nicht gesichert
Zu viel erhoffte sich die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten und stellt Otto Normalverbraucher unter einen Generalverdacht. So argumentiert zumindest die Opposition, bei Licht betrachtet ein gar nicht so weit hergeholter Vergleich. Sie verlangt, dass die gespeicherten Verbindungsdaten nur zur Aufklärung beziehungsweise Verhinderung von Straftaten von erheblicher Brisanz genutzt werden dürfen. Zudem müssen diese mit Mitteln der modernen Telekommunikation begangen werden. Wenig beruhigend erscheint dabei die Tatsache, dass die Inhalte, über was am Telefon gesprochen und auf welchen Webseiten gesurft wurde, vorerst nicht Gegenstand der allgemeinen Aufzeichnungen werden. Rein technisch gesehen wäre es problemlos möglich, festzuhalten, auf welchen Webseiten gesurft wird.
Nicht genug, dass der Bundesinnenminister das Schreckgespenst des Bundestrojaners seit Monaten durch das virtuelle Dorf jagt. Nun wird es also ernst für jedermann. Die Reaktionen der Betroffenen ließ nicht lange auf sich warten. Gegen den gläsernen Verbraucher hat sich eine Protestbewegung gegründet - natürlich auch im Internet, wie sollte es anders sein. Aber nicht nur mit Banner-Kampagnen wird gegen die jüngsten Ergüsse unserer Politiker demonstriert. Auch auf den Straßen haben sich bereits die ersten Grüppchen zur Monatsgsdemo versammelt, weitere sind fest geplant.
Eine mögliche Lösung des Problems könnte durch das Bundesverfassungsgericht forciert werden. Wurde von den Richtern bisher ein konkreter Verdacht verlangt, dass eine solch umfangreiche Überwachung als geboten angesehen wurde, soll das neue Gesetz eine generelle Speicherung mit sich bringen. Mehrere tausend Bundesbürger, darunter auch einige Bundestagsabgeordnete, haben bereits eine entsprechende Klage vor dem höchsten deutschen Gericht angekündigt und werden nun gemeinsam nach Karlsruhe ziehen. Das Bundesjustizministerium versucht unterdessen, die Welle der Emotionen zu beruhigen. Es werden doch nur die Telefonate selbst festgehalten, was soll daran schon schlimm sein?
Wie schön ist es doch zu wissen, dass die Verabredung für das Abendessen, die geschäftlichen Absprachen oder der Anruf beim Finanzamt um die Ecke nicht gleich mit in das digitale Archiv wandern. Zumindest: noch nicht. Droht jetzt der Untergang des Telekommunikationslandes Deutschland, das Ende des Fernmeldegeheimnisses? Verbindungsdaten werden von Telefonanbietern und Mobilfunknetzbetreibern ja schon lange gespeichert. Aber nicht zur Schnüffelei. Bisher wird nur gesammelt, um den Kunden eine ordentliche Rechnung zu präsentieren. Was soll daran schlimm sein? Immerhin sollen auch in Zukunft die Daten nicht von Ministern oder Polizisten, sondern von den Kommunikationsfirmen eingesammelt werden.

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Zitat: [...] Lediglich Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete genießen künftig absoluten Schutz. [...] Sich selbst nimmt die Clique natürlich von den...