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10.11.2007
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Telefonieren und Surfen macht verdächtig

Verkehrte Netzwelt: Der Lauscher an der Wand

Verbraucherschutz

Verkehrte Netzwelt: Der Lauscher an der Wand

Willkommen in der gläsernen Gesellschaft. Haben Sie heute schon telefoniert? Bestimmt. Und selbst wenn das Telefon noch in der Ladestation liegt, eine Internet-Verbindung haben Sie aufgebaut. Sonst könnten Sie diese Verkehrte Netzwelt gar nicht lesen. Und das wäre verdammt schade. Überlegen Sie sich ab sofort genau, wann Sie was machen. Mit Begründung versteht sich. Denn wir erfahren es sowieso.

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Telekommunikation ist eigentlich etwas Schönes und Bequemes. "Positiv besetzt" nennt man das. Die Politik tut aber im Moment so einiges, um dieses schöne Bild des mit seiner eigenen Redefreiheit ausgestatteten Telefonkunden in ein ziemlich trübes Licht zu rücken. Jedes Telefonat, egal ob es über das Festnetz, Internet oder gar mit dem Mobiltelefon geführt wird, soll ab 1. Januar kommenden Jahres gespeichert werden. Dabei kommt es auf die Eckdaten an, wann wie lange und wohin telefoniert wurde. Wird die moderne Voice over IP-Telefonie genutzt, verlangt das Gesetz die Vorhaltung der IP-Adressen. Bei Handygesprächen ist eine Ortung des jeweiligen Standortes gleich mit dabei. Auch im Internet ist es nun Essig mit der Anonymität. Nicht nur das Surfverhalten, gleich der gesamte E-Mail-Verkehr sollen ebenfalls sechs Monate lang festgehalten werden. Müßig zu erwähnen, dass für jede E-Mail der Absender sowie Empfänger mit genauer Angabe des Datums, Uhrzeit und exakter IP-Adresse gespeichert werden sollen.

Das Aus der Anonymisierung

Anonymisierungsdienste, die sich einer wachsenden Beliebtheit erfreuen, fallen ebenfalls unter das neue Gesetz. Immerhin greift eine gewisse Schonfrist, spätestens am 1. Januar 2009 soll mit der Online-Erfassung begonnen werden. Das ganze nennt sich im Amtsdeutsch Vorratsdatenspeicherung und ist nicht nur für Deutschland, sondern verbindlich für alle EU-Staaten vorgesehen. Terroranschläge wie am 11. September 2001 in den USA sollen möglichst schon im Vorfeld erkannt und wirkungsvoll verhindert werden. Ob das tatsächlich funktioniert, wenn der seit Wochen verschobene Frisörtermin meiner Frau zu Protokoll genommen und die Grußkarte an einen Onkel in Regensburg ausgewertet werden?

An einem geschichtsträchtigen Datum, dem 9. November 2007, hat der Deutsche Bundestag das umstrittene Vorhaben für Deutschland abgesegnet. Von den 524 Abgeordneten votierten 366 für Ja, 156 sagten Nein. Der Stimme enthielten sich zwei Volksvertreter. Die Bundesregierung schockte auch nicht die Gefahr, von bösen Zungen mit den Machenschaften der Staatssicherheit in der ehemaligen DDR verglichen zu werden. Auf den Tag genau vor 18 Jahren wurde das Ende dieses totalitären Regimes durch den Fall der Berliner Mauer eingeläutet. Ein sozialistischer Staat, der Begriffe wie freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit nicht vom Ansatz her kannte. Sollte sich wirklich der totale Überwachungsstaat fast 20 Jahre danach im vereinten Deutschland wieder aufbauen? Hätte seinerzeit, als auf der Mauer mit dem Sektglas in der Hand getanzt wurde, irgendwer daran geglaubt, dass wir uns einmal mit solchen Sinnfragen beschäftigen müssen?

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King W., am 13.11.2007 13:21

Zitat:

[...] Lediglich Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete genießen künftig absoluten Schutz. [...]

Sich selbst nimmt die Clique natürlich von den eigenen Gesetzen aus - wie könnte es auch anders sein. Es ist zum Kotzen. Wer hätte so etwas vor 18 Jahren jemals für möglich gehalten?


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