Vorratsdatenspeicherung: Aktivisten wollen die Bevölkerung aufklären
Ausnahmen und Sonderfälle
Auch Einwahldaten ins Internet müssen gespeichert werden. Zusammen mit den Protokolldateien der Webserver könnte so nachvollzogen werden, wann sich wer auf einer bestimmten Homepage befunden hat. Auch Anonymisierungsdienste müssen fortan die Nutzerdaten speichern. Nicht gespeichert werden sollen hingegen die eigentlichen Inhalte der Kommunikation. Was in den E-Mails stand und worüber am Telefon geredet wurde, wird nicht aufgezeichnet. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vergleicht die Speicherung mit einem "Briefumschlag", der aufgehoben wird: "Wir speichern nur, wer mit wem gesprochen hat".
Neben der reinen Datenspeicherung enthält das Gesetz aber auch andere Neuerungen. So wird darin die Regelung zur Telefonüberwachung, dem so genannten "Lauschangriff", geändert. So sollen in Zukunft nur noch Anschlüsse abgehört werden, wenn der Inhaber im Verdacht einer Straftat steht, auf die mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe steht. Alle Betroffenen einer solchen Abhöraktion müssen nachträglich darüber informiert werden. Laut Zypries verbessert sich damit die Situation für die Bürger, weil nur noch bei sehr schlimmen Straftaten abgehört werden darf.

Seelsorger und Strafverteidiger dürfen wegen ihrer heiklen Berufe nicht abgehört werden. Pikant: Auch die Telefonate von Abgeordneten sind tabu. Andere Berufsgruppen, die mit brisanten Informationen zu tun haben, genießen weniger Schutz: Ärzte, Rechtsanwälte und Journalisten dürfen "nach einer sorgfältigen Abwägung im Einzelfall" abgehört werden. Journalisten- und Ärzteverbände laufen gegen die Änderung Sturm und fürchten um die Sicherheit von Informationen. Journalisten bangen zudem um ihren angestammten Informantenschutz, der ihnen erlaubt, die Quellen von Informationen geheim zu halten.
Der Hintergrund
Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung basiert auf einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2005. Diese wurde nach den Terroranschlägen in Madrid 2004 entwickelt. Die Anschläge in London beschleunigten die Verabschiedung. Laut dieser Richtlinie sollten die Mitgliedsstaaten bis zum 15. September 2007 entsprechende nationale Gesetze zur Speicherung von Verbindungsdaten verabschiedet haben.
Für die Umsetzung der Gesetze zur Speicherung der Internetdaten bleibt bis März 2009 Zeit. Bislang hat noch kein Land ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Irland klagt vor dem Europäischen Gerichtshof gegen diese Richtlinie. Ein Gutachten der ULD, dem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein, ist im Juni zu dem Schluss gekommen, dass das geplante Gesetz "europarechts- und verfassungswidrig" sei.

Wie geht es weiter?
Die Zukunft des Gesetzes und der EU-Richtlinie ist ungewiss. Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof ist noch nicht abgeschlossen und in Deutschland könnte die Klage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht das Gesetz wieder kippen. Der AK Vorratsdatenspeicherung hofft dennoch auf die Mithilfe der Bevölkerung. Ein Beteiligter erinnert an ein Zitat der verstorbenen italienischen Journalistin Franca Magnani: "Je mehr Bürger mit Zivilcourage ein Land hat, desto weniger Helden wird es einmal brauchen".
Links zum Thema
- EU-Richtlinie als Download (PDF)
- Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung als Download (PDF)
- Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
