Höhere Preise ab Januar in der Kritik

Verbraucherschutz: Verbraucherschützer mahnen Unitymedia ab

Verbraucherschützer mahnen Unitymedia ab Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia genießt in Nordrhein-Westfalen und Hessen nahezu eine Monopolstellung. Für die mit der Werbeaktion "Jetzt Digital" verbundenen Preisänderungen hat der Anbieter nun eine Abmahnung der Verbraucherschützer kassiert. Stein des Anstoßes: Der analoge Kabelanschluss soll ab Januar deutlich teurer werden.

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Für das digitale Kabelfernsehen können sich bisher nur wenige Kunden begeistern. Etwa 500.000 von etwa 5,5 Millionen Haushalten, die der Anbieter versorgt, nutzen bereits die größere Programmvielfalt. Da ursprünglich innerhalb der nächsten drei Jahre das Aus für die analogen Übertragungen vorgesehen war, hat nicht nur Unitymedia noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Als ein schlagkräftiges Argument wurde die monatliche Gebühr für einen analogen Kabelanschluss um mehr als 15 Prozent verteuert.

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2,41 Euro mehr fürs analoge Kabel

Ab 1. Januar sollen 17,90 Euro pro Monat fällig werden, das sind 2,41 Euro mehr als bisher. Bisher werden pro Monat 15,49 Euro in Rechnung gestellt. Für das digitale Kabel wird ein Grundpreis von 16,90 Euro monatlich fällig. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert Unitymedia nur unzureichend über die Preisentwicklung. In den Werbebroschüren werden keine genaue Angaben über die im kommenden Jahr fälligen Gebühren gemacht. Somit könnte der Kunde nicht kalkulieren, dass ein digitaler Anschluss ein Euro weniger kostet als ein herkömmlicher analoger Kabelanschluss.

Mit einer Abmahnung wird Unitymedia nun aufgefordert, die umstrittene Klausel künftig nicht mehr zu verwenden. Zudem sei die Preiserhöhung für den analogen Kabelanschluss mit den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedindungen nicht zu vereinbaren. Ferner wird Unitymedia aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Betroffenen Kunden wird empfohlen, Widerspruch einzulegen und die höheren Gebühren ab Januar bis zu einer abschließenden juristischen Klärung nur unter Vorbehalt zu zahlen. Ein vorbereitetes Musterschreiben stellen die Verbraucherschützer Nordrhein-Westfalens ebenfalls kostenlos zur Verfügung.

Überzeugungsarbeit mit neuen Preisen

Laut einer Stellungnahme des Unternehmens sei die Erhöung der analogen Kabelgebühr erforderlich, um die Kunden von den Vorteilen eines digitalen Kabelanschlusses zu überzeugen. Demnach sollen die Fernsehgucker zu ihrem digitalen Glück mehr oder weniger gezwungen werden, wenn sie sich nicht selbst für die vielen Vorteile entscheiden. Ausserdem sei die großangelegte Werbeinitiative "Jetzt Digital!" mit mehreren Institutionen, darunter der Landesanstalt für Medien NRW, schon im Vorfeld abgestimmt worden.

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