Krankenakte online - ein Datenschutzrisiko
Arbeitslos wegen Krankheit: Datenschutz ist wichtig
Die Organisation "Patient Privacy Rights" beklagt, dass HIPAA "absurde Ergebnisse" hervorgebracht habe: Patienten würden nicht mehr gefragt, welche medizinischen Informationen privat bleiben sollen und welche zugänglich sein dürfen. Stattdessen wurden laut der Organisation Hürden geschaffen, die Patienten nicht wollten und gleichzeitig gibt es für private und staatliche Organisationen freien Zugang zu Informationen, den Patienten ansonsten nie gestattet hätten.
Das Recht auf Zustimmung innerhalb der HIPAA, das den Bürgern die Kontrolle über ihre Informationen sichern sollte, wurde durch Änderungen und Erweiterungen praktisch ausgehebelt. So berichten US-Medien von Fällen, wo sensible Informationen einfach weitergegeben wurden. Der Soldat Christopher Gearhart diente 13 Jahre lang in der US-Armee. Dann erkrankte er an einer psychischen Krankheit. Eine Privatklinik attestierte eine bipolare Störung, eine psychische Erkrankung.
Gearhart war dienstunfähig und brauchte starke Medikamente. Die Klinik gab die Diagnose an seinen Arbeitgeber, die Army, weiter. Der Soldat wurde aus dem Dienst entlassen. Jetzt ist Christopher Gearhart krank und arbeitslos, kann die 2.000 Dollar pro Monat für seine Medizin nicht aufbringen. Er wurde aussortiert, um Kosten zu sparen. Dies sind die negativen Aspekte einer einfachen Patientenverwaltung mit laxem Schutz der Privatssphäre.
Deutschland folgt dem schlechten Vorbild
Auch in Deutschland wird die Gesundheit digitalisiert. In Nordrhein-Westfalen arbeitet die Landesregierung seit Juli 2006 an der "Elektronischen Patientenakte". Auf der Homepage "egesundheit.nrw.de" erklärt die Landesregierung ihre Erwartungen an die "EPA". Sie "soll als Instrument eines modernen und vernetzten Gesundheitswesens, die jederzeitige und vollständige Verfügbarkeit der behandlungsrelevanten Daten eines Patienten ermöglichen."

Ziel des Projektes: "Spezifikationen und Vereinbarungen für eine interoperable, einrichtungsübergreifende Elektronische Patientenakte und eines Referenzschemas mit definierten Interoperabilitätsfestlegungen sowie eines Migrationskonzeptes." Zwischen dem Amtsdeutsch blitzt exakt das durch, was vor elf Jahren Ziel der amerikanischen HIPAA war. Die Parallelen sind deutlich zu erkennen.
"Je mehr Angaben, desto besser"
Das Bundesministerium für Gesundheit rührt indes die Werbetrommel für das neue elektronische Patientensystem: "Je mehr Angaben die elektronische Patientenakte enthält und je eigenverantwortlicher die Patientin und der Patient an ihrem Aufbau mitwirken, desto wirksamer trägt sie zu einer besseren Qualität der medizinischen Versorgung bei", heißt es in einer Infobroschüre.
Der neue Dienst von Microsoft sammelt hingegen Pluspunkte. Zumindest wenn es nach der Ansicht der Patientenvertretung Patient Privacy Rights geht. Diese Organisation arbeitete am Konzept des Portals mit und attestiert dem Dienst, die Interessem der Nutzer gut zu respektieren. Nur wer vom Nutzer dafür freigegeben wurde, darf auf die Daten von HealthVault zugreifen. Neben der Vertraulichkeit gibt es aber noch weitere Bedenken gegenüber e-Health: die Sicherheit.

Links zum Thema
- eGesundheit.nrw.de
- Patient Privacy Rights
- e-Health Vulnerability Reporting Program
- Microsoft HealthVault
- Chaos Computer Club
