Umstrittene Überwachung

Voice over IP: LKA hört VoIP-Gespräche ab

LKA hört VoIP-Gespräche ab Das LKA Bayern besitzt seit Mitte des Jahres die technische Möglichkeit, Internettelefonie abzuhören - und setzt dies auch ein. Dies geht aus einem Bericht des Landekriminalamtes hervor. Dabei sollen Trojaner eingesetzt werden. Juristisch heikel, da das Urteil zur technisch ähnlichen Online-Durchsuchung noch nicht gefallen ist.

Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet in seiner Ausgabe vom 08. Oktober, dass bayrische LKA-Ermittler und der Zollfahnungsdienst Trojaner auf die Computer von Verdächtigen schmuggelten, um Voice-over-IP-Telefonate über das Netz abzuhören. Das bayrische LKA bestätigt die Abhörmaßnahmen, bestreitet gegenüber tagesschau.de jedoch, dass Trojaner dazu eingesetzt wurden.

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LKA dementiert Trojaner

LKA-Sprecher Ludwig Waldinger sagte gegenüber tagesschau.de, dass die Methode in weniger als zehn Fällen eingesetzt wurde: "Nur in Fällen schwerster Straftaten und mit richterlicher Genehmigung." Der Bericht des Spiegel sei falsch, so der Sprecher, die Gespräche würden auf dem Weg zwischen den Kommunikationspartnern abgefangen. Zum Einsatz von Trojanern sagte er: "Das würde technisch auch keinen Sinn machen".

Der Spiegel berichtet in seiner aktuellen Ausgabe, dass Trojaner dazu eingesetzt würden, um Gespräche abzufangen, bevor die VoIP-Software diese verschlüssele. Dies wäre nach Auffassung des SPD-Innenexperten Dieter Wiffelspütz nicht erlaubt: "Aus meiner Sicht braucht man dafür eine eigene Rechtsgrundlage".

Rechtmäßig oder illegal?

Das Bundesinnenministerium hält das Vorgehen für legitim: "Eine Online-Durchsuchung stellt dies nicht dar, auch wenn die technische Vorgehensweise vergleichbar ist." Dieser Satz stammt aus einem Dokument aus einem Schriftwechsel zwischen Innen- und Justizministerium. Das Blog "netzpolitik.org" hatte dies im August veröffentlicht. Nach diesem Dokument sagt das Innenministerium, dass ein Abhören von VoIP-Software wie Skype nur "durch Abgreifen am Entstehungsort" möglich sei.

Am Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob das Gesetz zur Online-Durchsuchung aus Nordrhein-Westfalen rechtmäßig ist. Diese Entscheidung könnte auch zur Grundlage für Abhörmaßnahmen wie die VoIP-Überwachung sein.

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Wie geht's weiter? Zu diesem Thema haben wir eine redaktionelle Übersicht erstellt. Sie finden das Special zu Internettelefonie hier.

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Beiträgeinsgesamt 2 Beiträge

Die brauchen keine Trojaner, weil die Schittstellen mitlerweile seit über 5 Jahren in kommerzielle Software verpflichtend eingebaut werden müssen. Genausowenig wie ein Handy erst "geknackt" werden muß, um es...

Nur als Ergänzung HEISE

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