Sechs Monate Haft
Verbraucherschutz: Abmahn-Anwalt Gravenreuth muss ins Gefängnis (Update)
Der für seine Abmahnungen bekannte Rechtsanwalt wurde vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Günter Freiherr von Gravenreuth wurde versuchter Betrug vorgeworfen. In ihrer Urteilsbegründung erklärte die zuständige Richterin: "Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden".

Dem Prozess war ein Rechtsstreit mit der Zeitung "taz" vorausgegangen. Im Mai 2006 hatte Gravenreuth die taz abgemahnt, da er eine angeblich unverlangte Bestätigungsmail für den taz-Newsletter erhalten habe. Die Zeitung ignorierte die Abmahnung. Das Landgericht Berlin setzte jedoch auf eine einstweilige Verfügung hin die Summe von 663 Euro fest, die die taz zu zahlen habe.
Der Anwalt als Betrüger?
Nach eigenen Angaben zahlte die Zeitung diesen Betrag am 30. Juni 2006, jedoch nicht mit eindeutigem Betreff, so dass Freiherr von Gravenreuth den Betrag nicht der Kostenfestsetzung zuordnen konnte und den Eingang gegen eine andere Forderung an die taz buchte. Das ist erlaubt, sofern der Geldeingang unklar ist.
Deshalb konnte Gravenreuth aus dem Vollstreckungsverfahren zwei Wochen später die Domain "taz.de" der Zeitung pfänden und bot diese kurze Zeit später zur Versteigerung auf seiner Homepage an. Die Berliner Zeitung verhinderte dies durch eine eigene einstweilige Verfügung und erstattete Strafanzeige wegen versuchten Betruges.
Eine Durchsuchung der Gravenreuth-Kanzlei förderte jedoch ein Fax der taz zu Tage, von dem er bis dahin behauptet hatte, es nie bekommen zu haben. Er begründete dies mit dem "Chaos" im Büro und mangelnder Rechtskenntnis seinerseits. Dadurch wäre der Geldeingang klar gewesen und das Handeln von Gravenreuth rechtswidrig. (Anmerkung von Herrn Gravenreuth: "Dieses Fax kam NACH der unklaren Zahlung und NACH der Leistungsbestimmung durch mich. Nach dem BGB kann der Gläubiger nach einer unklaren Zahlung die Leistung bestimmen. Der Schuldner kann dann nicht mehr nachträglich erklären, dass er es auf eine andere Schuld gebucht haben will.")
Keine weiße Weste
Das Gericht glaubte Gravenreuth nicht. Bereits im Jahr 2000 war der Anwalt wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt worden und im Dezember 2006 wurde er wegen Unterschlagung von Mandantengeldern zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Deshalb sah die Richterin Nissing laut ihrer Aussage keinen Grund dafür, dass sich der Angeklagte Gravenreuth zukünftig an die Rechtsordnung halten werde.
Die sechsmonatige Haftstrafe wird nicht zur Bewährung ausgesetzt, jedoch kann Gravenreuth noch in Berufung gehen. Im Prozess kam zur Sprache, dass gegen den berüchtigten Anwalt zurzeit ein ähnliches Verfahren in München läuft.

Zitat: Wir sollten nur nicht den gleichen Fehler machen und alle Müllmänner (oder waren es "Putzfrauen"?) mit denen mit schicken, nicht daß wir auch an einer Seuche zu Grunde gehen - aber...
Warum der überhaupt nach Urkundenfälschung noch Anwalt sein darf ist mir sowieso ein Rätsel :confused: Bei manchen Menschen wünscht man sich, daß die Szene aus "Per Anhalter ins All" Realität...
...selten habe ich mich mehr über eine Nachricht gefreut! Nach lesen des Artikels frage ich mich eigentlich, wie ein Anwalt mit einer kriminellen Vergangenheit immer noch seinen Beruf ausüben darf!?...
Zitat: Wieso entzieht man diesen Typen nicht einfach die Rechtsanwalt-Lizenz???? Und noch was: Wenn ich schon lese frage ich mich: Wie wurde er dann Rechtsanwalt??? Ein...
Wieso entzieht man diesen Typen nicht einfach die Rechtsanwalt-Lizenz???? Und noch was: Wenn ich schon lese Zitat: mangelnder Rechtskenntnis seinerseits frage ich mich: Wie...