Regierungsdokumente geben erste Hinweise zur Überwachung
Online-Durchsuchung: Fakten zum Bundestrojaner
Sicherheit
Einige weitere Stellungnahmen zeigen interessante Informationen auf: Die gezielte Spionage über Backdoor-Systeme ist offenbar erst einmal vom Tisch: "Der generelle Einbau von 'staatlichen Hintertüren' in Verschlüsselungsprodukte ist derzeit politisch nicht gewollt". Das Bundesinnenministerium betont, dass eine auf den Einsatzzweck zugeschnittene und für Sicherheitssoftware unerkennbare Anwendung zur Datenerhebung in ein System eingeschleust werden soll - mit Hilfe der Zielperson selbst.
Zwar blitzen durch die Veröffentlichung der beiden Dokumente erste handfeste Hinweise zu Planung und Einsatz des Bundestrojaners durch, doch ein Zitat belegt die Abhängigkeit von den äußeren Umständen: "Grundsätzlich ist zu sagen: der Aufwand verdeckter Maßnahmen ist generell vor Durchführung kaum abschätzbar."
Der Sachverstand der Sicherheitsbehörden
Ungläubiges Schmunzeln erzeugt indes die Antwort auf die Frage, welche Sachverständigen das Bundesinnenministerium hinzuziehen werde: "Die Sicherheitsbehörden und das Bundesministerium des Inneren verfügen grundsätzlich über genügenden Sachverstand." Die Unglaubwürdigkeit dieser Aussage wird noch durch die jüngsten Ereignisse verstärkt.
Denn nach Angaben des Chaos Computer Clubs (CCC) gab die Bundesregierung kürzlich zu, Spionage-Software aus dem Ausland auf den eigenen Regierungscomputern entdeckt zu haben. Dass dabei sensible Daten in die Hände Dritter gelangt seien, lasse sich nicht ausschließen. Ein Ereignis, das dem ausreichenden Sachverstand der beteiligten Institutionen auf den ersten Blick widerspricht.
Verstärkt wird dieser Zweifel noch durch das Anfang August in Kraft getretende aktualisierte Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität: Mit dem angepassten § 202c StGB wird laut CCC das Entwickeln und Testen von Programmen zur Abwehr von Schad-Software unter Strafe gestellt und somit massiv erschwert.
Fazit: Informationstechnische Systeme im Fokus
Trotz erster Einblicke bleiben die Unklarheiten und Zweifel ob der Rechtmäßigkeit und des Nutzens von Online-Durchsuchungen durch "Remote Forensic Software" bestehen. Speziell der weitgefasste Begriff der "informationstechnischen Systeme" bietet der Regierung theoretisch genügend Spielraum, um auch zukünftige Entwicklungen in die "präventive Abwehr" miteinzubeziehen.
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