Online-Durchsuchung: Fakten zum Bundestrojaner

Infiltriert dank Mithilfe

In seinen Antworten unterscheidet das Innenministerium zudem zwischen der Online-Durchsicht und einer Online-Überwachung. Während Ersteres sich mit der Frage "Was hat die Zielperson [...] in der Vergangenheit gemacht?" beschäftigt, erstreckt sich die Überwachung "über einen gesetzlich festgelegten Zeitraum". Oberbegriff bleibt aber nach wie vor die Online-Durchsuchung.

Des Weiteren wird eine Trennung der Verfahrensweise von Online-Durchsuchungen gegenüber Wohnraum- und Telekommunikations-Überwachungen vorgenommen. Somit seien VoIP und die audiovisuellen Informationen von an Computern angeschlossenen Webcams und Mikrofonen von der Beobachtung durch die RFS ausgenommen.

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Rechtliche Unklarheiten ergeben sich laut Text bei der Abgrenzung von der Wohnungsdurchsuchung: Ob mit der Online-Durchsuchung das nach §13 GG festgelegte Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung unterwandert werde, ist wegen des Eingriffs in das Privatleben derzeit noch umstritten. Dennoch heißt es, "das Bundeskriminalamt hat beim (verdeckten) Zugriff auf das informationstechnische System kein Interesse an der Kenntnisnahme etwa von Krankheitsberichten, Tagebüchern oder Liebesbriefen."

Auch in Bezug auf die Frage, wie genau die RFS unbemerkt an Informationen gelangen soll, gab es in den Dokumenten Hinweise: Durch vorherige Arbeitsschritte sollen die auf der Festplatte befindlichen relevanten Bereiche analysiert werden; dort soll die RFS später gezielt suchen. Hierfür kann und soll dann auch die vorher strikt abgegrenzte Telekommunikations-Überwachung zu Hilfe genommen werden.

Vorab seien in den meisten Fällen Informationen zu Betriebssystem, installierten Programmen wie Browsern und Sicherheitssoftware sowie gegebenenfalls dem Online-Verhalten der Zielperson notwendig. Nicht immer mit Erfolg: "Die Auswertung der Informationen kann ergeben, dass in diesem Fall eine Online-Durchsuchung mit den aktuell verfügbaren technischen Mitteln nicht realisierbar ist".

Der Verdacht, dass ein Trojaner die Arbeit erledigen soll, verstärkt sich indes durch die Art der Einbringung: "Grundsätzlich ist dabei die unwissentliche Mitwirkung der Zielperson notwendig", eine Software auf Rootkit-Basis als E-Mail-Anhang oder Bestandteil einer unverdächtigen Installation liegt also nahe.

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es ist ganz simpel zu erkennen ob man den bundestrojaner am pc hat und dann kann man ihn auch leicht entfernen habe auf newsgrape einen artikel dazu gefunden, aber ich darf ja keine links als gast posten...

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