Regierungsdokumente geben erste Hinweise zur Überwachung
Online-Durchsuchung: Fakten zum Bundestrojaner
Neues vom Bundestrojaner: Zwei interne Dokumente an das Bundesinnenministerium rund um die geplante Durchführung von Online-Durchsuchungen sind jetzt im Internet aufgetaucht. Die beiden Fragenkataloge von SPD-Fraktion und Bundesjustizministerium geben erste Einblicke in die Zielsetzung der Überwachungsmaßnahmen.
Inhaltsverzeichnis
- 1Erste Informationen aus zweiter Hand
- 2Weitgreifende Definitionssache
- 3Infiltriert dank Mithilfe
- 4Maßanzug gegen Sicherheits-Software
- 5Staatliche Hintertür bleibt geschlossen
- 6Der Sachverstand der Sicherheitsbehörden
- 7Fazit: Informationstechnische Systeme im Fokus
Erste Informationen aus zweiter Hand
Die zwei Fragenkataloge, die dem Online-Portal netzpolitik.org zugespielt wurden, stehen als PDF zum Download bereit. In den beiden jeweils etwa 20 Seiten langen Texten wenden sich SPD-Fraktion und Bundesjustizministerium an das Innenministerium. Der Download-Link befindet sich in der Box am Ende dieses Artikels.
An die Stelle des Bundestrojaners tritt anhand der vorliegenden Informationen der Begriff der "Remote Forensic Software" (RFS). Bei ihr "handelt es sich nicht um eine 'Spionagesoftware', sondern um ein technisches Mittel zur Datenerhebung", heißt es. Die RFS könne zwar in Kürze verfügbar sein, sei aber "aufgrund des gegenwärtig verfügten Entwicklungsstopps noch nicht fertig gestellt".
"Präventivbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" soll die RFS bringen; hierbei wird der Begriff der Online-Durchsuchung und ihrer Ableger erstmalig definiert, sie gilt als "...verdeckte Suche unter Einsatz elektronischer Mittel nach verfahrensrelevanten Inhalten auf informationstechnischen Systemen..." - ist also durch diese weitgefasste Interpretation keinesfalls auf Computer beschränkt.
Weitgreifende Definitionssache
Denn ein informationstechnisches System sei ein Gerät, "...welches aus Hard- und Software sowie aus Daten besteht, das der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Anzeige von Informationen und Daten dient". Das sei laut Bundesinnenministerium ausdrücklich "auch beim Internet" der Fall, obgleich eine komplette Überwachungs des Internets nicht geplant sei.

es ist ganz simpel zu erkennen ob man den bundestrojaner am pc hat und dann kann man ihn auch leicht entfernen habe auf newsgrape einen artikel dazu gefunden, aber ich darf ja keine links als gast posten...