Was Sie schon immer zum Online-Datentausch wissen wollten
Die große Filesharing-FAQ
Sascha Hottes
4 Fragen zum Zivilverfahren, Teil 3
- 4.4 Fragen zum Schadensersatzanspruch
- 4.4.1 In dem Schreiben von Rechtsanwalt Rasch werden viele Zahlen genannt. Was droht mir hier wirklich?
- 4.4.2 Wie setzt sich der Schadensersatzanspruch zusammen?
- 4.4.3 Was ist ein Gegenstandswert/Streitwert?
- 4.4.4 Was ist eine Geschäftsgebühr?
- 4.4.5 Kann die Musikindustrie den Schaden überhaupt nachweisen?
- 4.4.6 Welche Anwaltsgebühren verlangt Rechtsanwalt Rasch? Sind diese Gebühren gerechtfertigt?
- 4.4.7 Wie geht es weiter, wenn ich überhaupt nicht zahle?
4.4 Fragen zum Schadensersatzanspruch
4.4.1 In dem Schreiben von Rechtsanwalt Rasch werden viele Zahlen genannt. Was droht mir hier wirklich?
In den Abmahnschreiben wird Ihnen mit einem immens hohen Streitwert gedroht. In der Regel behaupten die abmahnenden Kanzleien, hier könne ein Streitwert von 10.000 € pro Musikstücke angesetzt forderten. Das führt dazu, dass viele Menschen die Befürchtung haben, hier könne ein Schadensersatz in Höhe von 10.000 € pro Musikstück verlangt werden. Das ist falsch. Beim Streitwert handelt es sich lediglich um eine Größe, nach der sich Rechtsanwaltsgebühren berechnen. Die Gerichte tendieren dazu, derzeit bei privaten Urheberrechtsverletzungen einen maximalen Gesamtstreitwert von 100.000 € anzunehmen. Meist geht die Musikindustrie allerdings nur wegen drei oder vier heruntergeladenen Musikstücken vor. Der Streitwert beläuft sich dann auf 30.000 bis 40.000 €.
4.4.2 Wie setzt sich der Schadensersatzanspruch zusammen?
Der Schadensersatzanspruch setzt sich aus zwei Positionen zusammen. Zum Einen aus dem durch die Tauschaktivitäten angerichteten Schaden und zum Anderen aus den Anwaltsgebühren. Der tatsächlich angerichteten Schaden wird schwer nachzuweisen sein. Anders sieht es möglicherweise bei den Anwaltsgebühren aus. Allerdings hat das Amtsgericht Mannheim festgestellt, dass bei einem Schreiben, das tausendfach verschickt worden ist, nicht auch tausendfach die volle Anwaltsgebühr verlangt werden kann. Insofern besteht hier für die Betroffenen die Möglichkeit, letztlich überhaupt keinen Schadensersatz zahlen zu müssen. Der tatsächlich angerichtete Schaden kann übrigens nur von demjenigen verlangt werden, der auch die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Werden also Eltern in Anspruch genommen, deren Kinder die Urheberrechtsverletzung begangen haben, so können von diesen Eltern zwar Anwaltsgebühren, nicht jedoch der originäre durch die Tauschaktivitäten entstandene Schaden gefordert werden. Falls der Musikindustrie allerdings die Namen der tauschenden Kinder bekannt werden, kann sich der Schadensersatzanspruch auch gegen die minderjährigen Kinder richten. Ob dann tatsächlich ein Anspruch besteht richtet sich nach der Einsichtsfähigkeit der Kinder. Außerdem müssen Kinder mindestens acht Jahre sein, damit sie für einen Schaden verantwortlich sein können.
4.4.3 Was ist ein Gegenstandswert/Streitwert?
Bei dem Gegenstandwert handelt es sich um das wirtschaftliche Interesse der Rechtsinhaber, die besagten Urheberrechtsverletzungen in Zukunft zu verhindern bzw. gegenwärtige Rechtsverletzungen zu unterbinden. Zur Bewertung dieses Interesses werden die Verwertungsrechte der Rechtsinhaber herangezogen. Allerdings handelt es sich bei dem Gegenstandwert nicht um den Preis der von Ihnen zum Download bereitgestellten Musikstücke.
4.4.4 Was ist eine Geschäftsgebühr?
Im Falle einer Abmahnung durch einen Rechtsanwalt fällt gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine Geschäftsgebühr an. Weiterhin fällt eine Pauschale in Höhe von € 20,00 für die Auslagen des Rechtsanwaltes für Post- und Telkommunikationsdienstleistungen an. Im Vergütungsverzeichnis des RVG ist für die Geschäftsgebühr ein Mindest- und Höchstwert angegeben. Innerhalb dieses Rahmens bemisst sich die Geschäftsgebühr nach dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeiten.
4.4.5 Kann die Musikindustrie den Schaden überhaupt nachweisen?
Das der Musikindustrie ein Schaden durch die Tauschbörsen entsteht ist nicht von der Hand zu weisen. Allerdings kann eine genaue Schadenssumme nur schwer ermittelt werden. Zumindest die Höhe des entgangenen Gewinns lässt sich nicht eindeutig festlegen.
4.4.6 Welche Anwaltsgebühren verlangt Rechtsanwalt Rasch? Sind diese Gebühren gerechtfertigt?
In den Abmahnschreiben der Musikindustrie wird immer nur eine Pauschalzahlung verlangt. Es ist nicht ersichtlich, wie hoch die Anwaltsgebühren sind, die Bestandteil dieser Pauschalzahlung sind. Insofern kann auch noch nicht gesagt werden, ob die angesetzten Gebühren gerechtfertigt sind.
4.4.7 Wie geht es weiter, wenn ich überhaupt nicht zahle?
Wenn hier eine Unterlassungserklärung abgegeben wird - wozu wir raten - die Zahlung des Schadensersatzes allerdings verweigert wird, kann hier seitens der Musikindustrie Zahlungsklage erhoben werden. Bislang ist uns ein entsprechender Fall noch nicht bekannt. Die Ansprüche verjähren allerdings erst drei Jahre nachdem die Betroffenen erstmals entdeckt worden sind.
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