Bewertungsportale: Die Pranger im Internet

Noten für den Arzt

Bei zu drastischen Bewertungen hat der Betroffene das Recht sich zu wehren: "Gegen den Betreiber der der Bewertungsplattform kann unter gewissen Umständen im Wege der so genannten Störerhaftung vorgegangen werden. Allerdings kann der Betroffene auch mit einer Unterlassungsklage gegen den Bewertenden angehen. Hat diese Klage Erfolg, so ist der Betreiber des Systems verpflichtet, die angegriffene Bewertung zu löschen", erklärt Christian Solmecke.

Subjektive Beurteilungen sind mittlerweile Alltag im Web und ein fester Bestandteil der Geschäftskultur im Netz. Nicht nur bei eBay verleihen sich die Nutzer gegenseitig Bewertungen. Neben Onlineshops und Dienstleistern finden sich zunehmend auch Berufsgruppen unter allgemeiner Beobachtung, die normalerweise nicht über das Internet arbeiten. Ärzte beispielsweise. Das Portal "Topmedic" listet niedergelassene Ärzte auf und bietet den Patienten eine Plattform, ihre Erfahrungen mitzuteilen.

Screenshot Topmedic
Topmedic: Patienten beurteilen Mediziner

Die Resonanz reicht dabei von: "Sehr kompetenter Arzt mit viel Erfahrung, angenehmer Ton, komme gerne wieder", bis hin zu: "Massenabfertigung, kaum Zeit für Patienten, Organisationsprobleme". So kann sich jeder Kranke vor dem Weg zum Doc über das Internet ein Bild von den von Patienten attestierten Fähigkeiten der Mediziner und den Arztpraxen seiner Umgebung machen.

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Zweifelhafte Aussagekraft

Eines ist den Meinungsportalen jedoch gemein: Alle basieren auf rein subjektiven Erfahrungen. Wie repräsentativ eine Aussage ist, kann von außen nicht erkannt werden. Die großen Seiten wie meinprof und spickmich setzen deshalb auf die Regeln der Statistik: Nur wenn genügend Bewertungen zu einer Person abgegeben wurden, wird ein Wert angezeigt, ansonsten bleibt das Feld leer.

Andere Seiten wie Topmedic oder Promoterblacklist.com, einem nur bedingt seriös wirkenden Pranger für Promoter, lassen auch Einzelmeinungen ungefiltert auf ihren Webseiten zu. Hier muss der Leser selbst entscheiden, wie objektiv und repräsentativ solche Meinungen sind. Die Betreiber von mybarber.de, wo Friseure verglichen werden sollen, haben die positive Wirkung von guten Noten als Geschäftsmodell entdeckt: Hier kostet es die Geschäfte Geld, in die Datenbank aufgenommen zu werden.

Fazit

Interaktive Zeugnisportale sind eine ambivalente Angelegenheit. Auf der einen Seite entsprechen sie der demokratischen Nutzungsweise des Webs und können Transparenz für die Verbraucher bringen. Auf der anderen Seite sind Bewertungen juristisch unter Umständen heikel und nur dann brauchbar, wenn die Kommentare ehrlich verfasst wurden. Denn öffentliches Feedback kann auch für schamlose Eigenwerbung genutzt werden.

Juristisch heikel wird es ab dem Punkt, wo Beleidigungen oder schädigende Äußerungen fallen. Bei Privatpersonen kann es eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte sein, wenn private Daten wie die Adresse ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Die Betreiber müssen Kommentare, die gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen, sofort entfernen, wenn sie diese bemerken.

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