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18.07.2007
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Ein Präzedenzfall für alle Filesharer in den USA

Filesharing: RIAA muss Schadensersatz an Angeklagte zahlen

Filesharing

Filesharing: RIAA muss Schadensersatz an Angeklagte zahlen

Der Verband der amerikanischen Plattenindustrie RIAA muss etwa 68.700 Dollar Schadensersatz an Deborah Foster zahlen. Damit ist der juristische Streit zwischen Plattenindustrie und der Frau aus den USA abgeschlossen. Foster ist die erste wegen Filesharing angeklagte Person, der die Musikindustrie die Prozesskosten erstatten muss.

Wehrhafte Angeklagte

Deborah Foster wurde im November 2004 von der Plattenfirma Capitol Records wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Musikdateien angezeigt und auf Schadensersatz verklagt. Über die IP-Adresse habe man den Internetanschluss der Frau identifiziert. Diese bestritt jedoch jede mögliche Urheberrechtsverletzung und erhob Gegenklage wegen falscher Verdächtigung. Eine außergerichtliche Einigung lehnte sie ab, weil es ihrer Meinung nach einem Schuldeingeständnis gleichgekommen wäre.

Foster gab an, zu dieser Zeit keinen funktionierenden PC gehabt zu haben und zudem könne jeder in der Familie diesen Anschluss nutzen. Da der Provider der Frau angab, den Anschluss nicht eindeutig identifizieren zu können und um den Folgen der Gegenklage auszuweichen, beantragte Capitol Records, dass Verfahren gegen die Angeklagte abzuweisen, womit auch Fosters juristischer Gegenschlag nichtig wurde. Am 13. Juli 2006 war das Verfahren gegen Foster und auch das gegen die Plattenfirma somit eingestellt.

Präzedenzfall für alle Filesharer

Richter Lee West erklärte damals, dass die Plattenfirma die Anwaltskosten der Beklagten tragen muss. Über diese wurde jetzt in Oklahoma verhandelt. Deborah Foster machte über 100.000 Dollar Kosten für Anwälte, Zeugen und Kopien von Unterlagen geltend. Schließlich spricht ihr das Gericht knapp 68.700 Dollar zu, umgerechnet knapp 50.000 Euro.

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Die Plattenindustrie geht massiv gegen Filesharer vor.

Der Fall Foster gegen Capitol Records ist für angeklagte, mutmaßliche Filesharer in den USA ein wichtiger Präzedenzfall. Denn er unterstreicht, dass der Besitzer eines Internetanschlusses nicht für alles verantwortlich ist, was über diese Leitung geschickt wird. Zudem greift hier möglicherweise das amerikanische "vexatious litigator law". Unter einem "vexatious litigator" - übersetzt: "lästiger Kläger" - werden Kläger verstanden, die andere massenweise mit zumeist unberechtigten Klagen überziehen.

Reaktion der RIAA

Die Plattenfirmen müssen damit rechnen, auch in Zukunft die Prozesskosten der Angeklagten übernehmen zu müssen, wenn sie keine eindeutigen Beweise für ihre Vorwürfe haben. Ein Sprecher der RIAA gab sich gegenüber einem amerikanischen Magazin gelassen: "Jedes andere Gericht hat bei der Frage der Anwaltskosten zu Gunsten der Plattenindustrie entschieden". In fünf vorherigen Fällen hatten die Gerichte die Forderung der Angeklagten nach Erstattung der Kosten abgelehnt.

"Das Gericht hatte bereits festgestellt, dass ein Familienmitglied von Frau Foster die Urheberrechtsverletzungen begangen hat, wir bedauern, dass der Prozess an diesem Punkt nicht geklärt wurde", sagte der Sprecher weiter.


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