Internet-Bezahldienst mit optionaler Plastikkarte
Wirecard: Zahlen mit der virtuellen Prepaid-Kreditkarte
Christian Grohmann
Egal ob ClickandBuy, PayPal oder T-Pay - die meisten Online-Bezahlsysteme sind auf eine mehr oder minder große Anzahl von Shops und Webseiten beschränkt. Und abseits der digitalen Welt kommt der Zahlungswillige damit auch nicht weit. Anders ist das mit der Kreditkarte. Viele Nutzer haben jedoch Bedenken, Visa, Mastercard & Co. im Web einzusetzen. Mögliche Abhilfe schafft der Internet-Bezahldienst Wirecard.
Als Wirecard-Kunde kann man überall dort einkaufen, wo die Mastercard akzeptiert wird. In der einfachen Online-Version erhält der Kunde eine Kartennummer samt CVC2-Kartenprüfnummer und Ablaufdatum - für Bestellungen über Internet und Telefon ist das vollkommen ausreichend. Gegen eine Jahresgebühr von 24,90 Euro lässt sich optional eine echte Mastercard-Plastikkarte dazu bestellen, die in der realen Welt über die Ladentheke gereicht werden kann. Der Versand der Karte kostet fünf Euro.
Inhalt
- Überraschend einfach
- Prepaid-Prinzip
- Geld für mich, Geld für die Bank
- Wirecard im (Auslands-)Einsatz
- Kein Sparbuch
- Fazit
Grundlage der Wirecard ist eine Art E-Geld-Konto bei der Wirecard Bank AG. Um die Wirecard als Zahlungsmittel nutzen zu können, muss sich der Interessent erst einmal bei der Bank registrieren. Ein Vorsprechen am Schalter oder gedruckte Formblätter sind nicht vonnöten - der Aufwand beschränkt sich auf ein Web-Formular. Dieses auszufüllen ist weit weniger aufwändig als etwa die Anmeldung bei einem kostenlosen E-Mail-Dienst: Abgesehen von der Mobilfunk-Rufnummer fragt Wirecard nicht einmal nach Kontakt- oder Adressdaten.
"Das ist auch gar nicht nötig," weiß Ralf Westbrock, Senior Product Manager der Wirecard AG. "Je nach Einzahlungsmethode erhalten wir Konto- oder Kreditkartendaten des Kunden, mit denen wir im Zweifelsfall Rückschlüsse ziehen können." Die Gefahr, dass eine Wirecard von Minderjährigen missbraucht wird, um einen gefälschten Altersnachweis zu erbringen, sieht Westbrock nicht. "Anhand von Einzahlungsdaten und Beobachtung des Nutzerverhaltens können wir das ausschließen."
Die Begrenzung der Umsätze macht einen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis auch gar nicht erforderlich. Erst wer jährlich mehr als 2.500 Euro per Wirecard bewegen möchte, muss seine Identität mittels PostIdent-Verfahren an einem Postschalter überprüfen lassen. Grenzen für Tagesumsätze gibt es keine, sofern das eigene Guthaben nicht überschritten wird. Barauszahlungen an Geldautomaten sind nur durch die Limits der Automatenbetreiber begrenzt.
Dem vorsichtigen Nutzer wird jedoch eine andere Eigenschaft der Wirecard deutlich lieber sein: Anders als echte Kreditkarten, mit denen auf Pump eingekauft werden kann, lässt sich die Wirecard in der Regel nicht überziehen. Im Fall von Verlust, Diebstahl oder Betrug haftet der Wirecard-Kunde also maximal mit seinem aufgeladenen Guthaben. Sobald eine Verlustmeldung des Nutzers den Betreiber erreicht, sollte auch dieses Guthaben sicher sein.
Zwei Ausnahmen können jedoch auch bei der Wirecard zu Übertretungen der Guthabengrenze führen. Das ist zum einen bei Währungsschwankungen der Fall. "Sollten bei einem Einkauf im Ausland unterschiedliche Wechselkurse zu den Zeitpunkten von Bestellung und Abbuchung für ein Minus auf dem Wirecard-Konto verantwortlich sein, sind wir gegenüber kleinen Minusbeträgen tolerant", versichert Westbrock.
Der andere Übertretungsfall kann nur auftreten, wenn der Wirecard-Kunde die optionale Plastikkarte nutzt: Deren Nutzungsgebühr wird jährlich abgebucht. Liegen auf dem Wirecard-Konto zu dem entsprechenden Zeitpunkt weniger als die erforderlichen 24,90 Euro, berechnet die Wirecard Bank eine Strafgebühr von zehn Euro. Vorher wird der Kunde jedoch automatisch über die bevorstehende Abbuchung per E-Mail informiert. Damit erhält er die Gelegenheit, dem negativen Saldo seines Wirecard-Kontos rechtzeitig vorzubeugen. Mit Soll- oder Überziehungszinsen muss der Kunde laut Westbrock trotzdem nicht rechnen: "Das gehört nicht in unser Geschäftsmodell."
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