Privatkopie bleibt bestehen

Verbraucherschutz: Neues Urheberrecht beschlossen

Mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP wurde heute im Bundestag die umstrittene Neuregelung des Urheberrechts beschlossen. Die Linken stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich ihrer Stimme. Damit wurden die Ende Juni von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen akzeptiert. Die ursprünglich von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgesehene Bagatellklausel für Nutzer von Tauschbörsen ist weggefallen. Künftig wird das Herunterladen von wenigen urheberrechtlich geschützten Dateien aus Tauschbörsen strafbar sein.

Was ändert sich für Verbraucher?

Aus Sicht der Verbraucher ist wichtig, dass das Recht auf Privatkopie bestehen bleibt. Allerdings nur, wenn diese Bücher, Musikstücke und Filme nicht vom Hersteller mit einem Kopierschutz versehen wurden. An der Formulierung, dass Kopien aus "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" verboten bleiben, hat sich nichts geändert. Damit zielt der Gesetzgeber auf Kopierschutzknacker und auf Tauschbörsen ab, in denen häufiger illegal Dateien heruntergeladen werden.

Eine Verschlechterung trifft die Verbraucher mit dem Wegfall der so genannten Bagatellklausel. Darin sollte das geringfügige Nutzen von Tauschbörsen zu illegalen Zwecken straffrei ausfallen. Nun ist auch der kleinste Verstoß strafbar. Allerdings bleibt fraglich, wie sich die Staatsanwaltschaften in der Praxis verhalten werden. Eventuell werden sie diese kleine Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen. Statt wie bisher nur der Upload ist in Zukunft auch der Download geschützter Musik in den meisten Fällen verboten.

Daneben wurde beschlossen, dass die Pauschalvergütungen, die zum Ausgleich für private Kopien von Texten, Musikstücken oder Filmen in Form von Geräteabgaben gezahlt werden, nicht mehr vom Gesetzgeber geregelt werden. Die Beteiligten einigen sich selbst untereinander. Dennoch sieht Zypries keine Gefahr, dass dadurch die betroffenen Geräte, etwa Kopierer, Scanner, Faxgeräte oder DVD-Player, teurer werden. Ganz anders sieht das der deutsche Branchenverband Bitkom, der von höheren Preisen ausgeht.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

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