Schubladenverträge - Fernseher oder Laptop statt Handy

Kein Verlustgeschäft für die Provider

Konkurrent Vodafone sieht grundsätzlich kein Problem darin, wenn Kunden einen Vertrag allein wegen eines Handys abschließen. "Der Kunde erfüllt seine Pflicht, die Grundgebühr zu zahlen, wir liefern dafür das Handy", sagt Sprecherin Tanja Dahmen. Jedoch sei dies ein eher seltenes Phänomen: "Unsere Angebote sind so gestrickt, dass der Kunde die Karte auch nutzt", ergänzt sie.

Werbung

Wer finanziert den Roller oder den Flachbildfernseher? Der Großteil der günstigen Angebote wird mit Verträgen von Providern ohne eigenem Netz wie beispielsweise mobilcom verkauft. Wir sprachen mit Kirsten Jäger von mobilcom. Sie erklärt: "Das sind Pakete, die die Händler selbst schnüren. Wir zahlen sehr attraktive Händlerprovisionen". Beigaben werden vom Händler selbst gekauft und über diese Vertragsprovision des Providers finanziert, die an den Händler ausgezahlt werden.

Klingt nach einem Verlustgeschäft für die Provider, wenn für 480 Euro Grundgebühr ein Gerät wie der Fernseher im Wert von 700 Euro angeboten wird und der Händler noch etwas daran verdient. "Es ist kein Verlustgeschäft", erklärt Kirsten Jäger, "durch hohe Stückzahlen kaufen die Händler die Geräte sehr günstig ein und geben das an den Kunden weiter". Der Provider zahlt auf einen solchen Vertrag im Normalfall nicht drauf: Die Provision für den Händler ist nicht höher als das, was der Provider über die monatliche Grundgebühr vom Kunden wieder einnimmt.

Schwarze Schafe

Doch zu viele Schubladenverträge sollten die Händler dann doch nicht verkaufen: "Unser Ziel sind telefonierende Kunden". Viele dieser Händler, die solche günstigen Verträge anbieten, seien "Vertriebspartner, die sonst gute Abschlüsse machen", erklärt Kirsten Jäger von mobilcom. Da drücke man dann ein Auge zu, wenn der Partner einen geringen Teil der vermittelten Verträgen über solche Lockangebote vertreibt. Beispielsweise, um ein bestimmtes Mengenziel an vermittelten Verträgen beim Provider zu erreichen. Denn verkauft er besonders viele Verträge, winken ihm günstigere Konditionen beim Provider.

Händler, die ausschließlich solche Pakete anbieten, bei denen die SIM-Karten in der Schublade landen, sind aber auch bei mobilcom nicht gerne gesehen: "Es gab in der Vergangenheit ein, zwei schwarze Schafe", sagt Jäger. Verluste machen die Provider dabei laut eigenen Angaben nie: "Unser Provisionsmodell ist so gestrickt, dass dies nicht möglich ist. Die Provisionen stehen natürlich im Verhältnis zum Tarif und zur Hardware. Das wird bei jedem Anbieter so sein", erklärt Kirsten Jäger von mobilcom.

"Keiner hat etwas zu verschenken"

Thomas Hagen von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein rät den Kunden, bei diesen Verträgen genau auf das Angebot zu schauen. Er greift zu dem altbekannten Verbrauchergrundsatz: "Keiner hat etwas zu verschenken". Man solle sich die Angebote sehr genau anschauen und auf die Qualität der Geräte achten. Keinesfalls sollte der Kunde den Angaben des Händlers glauben, wenn es um den Wert von Beigaben wie Laptops geht. Oft seien die Geräte Auslaufmodelle und würden zudem ohne Betriebsystem und Software geliefert.

Schubladenverträge - Fernseher oder Laptop statt Handy
Die Tarife von Verträgen mit wertvollen Zugaben laden oft nicht zum Telefonieren ein.

"Wer den Vertrag auch nutzen möchte, sollte auf die Gesprächsgebühren achten", rät Hagen. Denn gerade die scheinbar so günstigen Schnäppchenangebote kommen meist mit üppigen Minutenpreisen daher, sodass ein normaler Vertrag günstiger wäre. Es lohnt sich, den Taschenrechner zu bemühen, bevor der Stift zur Unterschrift gezückt wird. Denn so kommt bei genauem Nachrechnen heraus, dass beispielsweise das Paket eines bekannten Anbieters mit zwei Handys und einem Laptop kein Schnäppchen ist.

Statt des versprochenen Wertes von über 900 Euro sind die Geräte zusammen im Internet schon für knapp über 700 Euro zu haben, was fast exakt dem Gegenwert der summierten Grundgebühr des Doppelvertrages entspricht. So eignen sich solche Verträge höchstens als verkappte Ratenzahlung, aber nicht zum Sparen. Da die Gesprächsgebühren zudem ungewöhnlich hoch sind, kommen Vieltelefonierer nicht um einen günstigeren "Drittvertrag" herum, der die Telefonkosten auf ein erträgliches Maß senkt, wodurch weitere Kosten durch zusätzliche Grundgebühren entstehen.

Forum

Eigenen Kommentar schreiben