Rechtsanwalt Tank rät: Anhang nicht öffnen!
P2P-Heute.com: Anwaltsschreiben mit Virus im Anhang
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In den letzten Tagen tauchen vermehrt E-Mails mit dem Absender "Olaf T." auf. Der Anwalt ist zu einer wenig schmeichelhaften Berühmtheit gelangt, weil er für bekannte Abo-Dienste den Forderungseinzug übernommen hat. Nun ist er selbst Opfer eines Viren-Versenders. Dieser nutzt T.s Namen, um Mails mit einem Trojaner im Anhang zu versenden.
Die Mails sehen so aus:
Von: Anwaltskanzlei [mailto:anwalt@forderungseinzug.de]
Gesendet: Mittwoch, 11. April 2007 15:34
An: Info
Betreff: Aktenzeichen: 471480/64
Anwaltskanzlei T.*
RA Olaf T.*
Rheiner Landstraße 197 49078 Osnabrück
Aktenzeichen: 072139/31
Osnabrück, den 31.04.2007
Bitte geben Sie Ihr Aktenzeichen bei jeglichem Schriftverkehr und Zahlungen immer an.
Sehr geehrte Kunde,
hiermit zeige ich die Interessenvertretung der Firma Andreas & Manuel S.* GbR, Vor der Hube 3, D 64572 Büttelborn an. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Meine Mandantschaft macht gegen Sie folgende Forderung geltend:
Rechnung vom 15,08,2006 aus Dienstleistungsvertrag mit der Rechnungsnummer R050485 für die Anmeldung vom 29,07,2006 um 14:33 Uhr auf der Internetseite P2P-heute.com mit folgender Anmelde-IP: 217.565.115.55.
Sie schulden meiner Mandantschaft daher 796,00 EUR. Da Sie sich in Verzug befinden, sind Sie gegenüber meiner Mandantschaft verpflichtet, die durch meine Tätigkeit entstandenen Gebühren zu erstatten.
Das Originalrechnung finden Sie im Anhang als signierte PDF Datei. Bitte behalten Sie das Original Rechnung unbedingt für Ihre Unterlagen.
Liquidation:
1,3 Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV 321,50 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV 6,50 EUR
Gesamtsumme 022,00 EUR
Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beläuft sich somit auf 066,00 EUR.
Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag, innerhalb einer Frist von 10 Tagen, also bis zum
09.04.2007 (hier eingehend)
auszugleichen. Bitte überweisen Sie diesen Betrag auf das unten angegebene Konto. Sollte der Gesamtbetrag nicht fristgerecht eingehen, werde ich meiner Mandantschaft empfehlen, die Forderung ohne weitere außergerichtliche Ankündigung, gerichtlich geltend zu machen, wodurch weitere Kosten zu Ihren Lasten entstehen.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die bereits ergangenen Urteile verweisen, welche Sie auf der Internetseite www.forderungseinzug.de einsehen können.
Bei der Anmeldung auf oben genannter Internetseite wurde die zu diesem Zeitpunkt übermittelte IP-Adresse gespeichert. Die IP-Adresse ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden, im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung, die Identifikation des PC's, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.
Als weitere Sicherheitsinstanz ist auf oben genannter Internetseite das Geburtsdatum des Users eingegeben worden. Sollte sich bei einer weiteren überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen. In diesem Fall hätte sich eine gegebenenfalls minderjährige Person eine Leistung erschlichen, die ihr nicht hätte bereitgestellt werden dürfen. Hier behalte ich mir im Namen meiner Mandantschaft die Erstattung einer Strafanzeige vor. Die dabei anfallenden Kosten und Auslagen sind gegebenenfalls gegen Sie geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf T.*
Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei T.*
RA Olaf T.*
Postfach 6251
49078 Osnabrück
Tel: 0541-34 97 70-0
Fax: 0541-34 97 70-77
anwalt@forderungseinzug.de
Bankverbindung Ausland: Postbank Hannover IBAN DE06 2501 0030 0077 6673 07, BIC: PBNKDEFF
Bankverbindung Deutschland: Postbank Hannover Kontonummer: 77 667 307, BLZ 250 100 30
Bitte geben Sie als Zahlungsempfänger unbedingt RA Olaf T.* an und Ihr Aktenzeichen als Verwendungszweck.
* Die Namen wurden von netzwelt gekürzt
T. selbst hat inzwischen einen Hinweis auf seiner Webseite angebracht. Er bestätigt, dass es sich dabei um Viren-Mails handelt und rät, den Anhang nicht zu öffnen. "Diese E-Mails wurden unter Missbrauch unserer Kanzleiangaben als Absender versandt. Wir distanzieren uns ausdrücklich vom Inhalt dieser Spam-Mails, die einzig dem Zweck dienen, die im Anhang enthaltenen Trojaner zu verbreiten", heißt es in fetten Lettern dazu auf der Webseite der bekannten Anwaltskanzlei. Gegen den Verursacher der Viren-Mails will er rechtliche Schritte einleiten.
Wer sich nun allerdings erhofft, dass er wegen der Viren-Mails keine weiteren E-Mails - und damit auch keine Mahnungen - der Anwaltskanzlei erhält, der wird enttäuscht sein. "Von uns üblicherweise verschickte Mails und Mahnungen enthalten keine Zip-Anhänge und selbstverständlich nicht die unpersönliche Anrede Sehr geehrte Kunde", erklärt T. in einer E-Mail an netzwelt, wie man die gefälschten von den Original-Mahnungen unterscheiden kann. Für seine Mandanten wird er weiterhin das Geld eintreiben. "Die Forderungen bleiben in allen anderen Fällen ausser dem oben genannten Fall selbstverständlich weiterhin bestehen!", stellt T. klar.
Weitere Informationen
Wie geht's weiter? Zu diesem Thema haben wir folgende redaktionelle Übersichten erstellt: Filesharing und Browser & Mailer.
Links zum Thema
- Forum: Verbraucherschutz im Internet
- Forum: Hilfe ! Abo bei www.p2p-heute.com
- Abofallen-FAQ: Der Rechtsexperte klärt auf
- Der simsen.de-Ratgeber: So reagieren Sie richtig
- Ratgeber probino-Post: So reagieren Sie richtig
- Ratgeber Probenbutler und Oxeo: So reagieren Sie richtig!

mir ist es einerlei WER diesen Müll verschickt ..... gefakte Tanktickets gehen bei mir prinzipiell an den Tankerkönig persönlich zurück mit dem Vermerk: Können Sie behalten. Weiterer...
...die lieben schmitz...WIE ICH DIE HASSE!!! hatte vor nem guten Jahr schon mal mit der bekannten Rechnung (96,...) oder wie viel das war...aber jetzt wo ich diese Rechnung bekommen hab ist mir echt die...
siehe mein Posting hier: http://www.netzwelt.de/forum/vermeintliche-gratisdienste-abofallen/43675-hilfe-schmidtlein-gbr-olaf-tank-4.html
Heute steht bei uns in der Tageszeitung... Folgender Bericht vom 12.4.2007: Zitat: ........sehr viele Schreibfehler enthalten sind und massiv mit...