Blogger wehrt sich erfolgreich gegen Abmahnung
Virale Werbung mit Nebenwirkungen
Janko Röttgers
Ende Februar erhielt ein Mannheimer Blogger eine Abmahnung für eine unrechtmäßig angebotene MP3-Datei. Derartige Abmahnungen sind in Deutschland keine Seltenheit. Ungewöhnlich an diesem Fall ist jedoch, dass die mahnende Plattenfirma den Song offenbar selbst verbreitet hatte.
Ende Februar entdeckten einige Fans der Nine Inch Nails eine versteckte Botschaft auf einem aktuellen Tour-T-Shirt der Band. Diese lotste sie zu einer zwielichtigen Webseite, auf der eine Verschwörungstheorie über Pharma-Experimente der US-Regierung verbreitet wird. Bald fanden sie weitere Webseiten mit rätselhaften Botschaften und Telefonnummern mit mysteriösen Anrufbeantwortern.
All dies ist Teil eines so genannten Alternate Reality Games – einer viralen Werbekampagne, bei der Fans und Rätselfreunde gemeinsam eine Art multimediale Schnitzeljagd lösen, und dabei ganz nebenbei fleißig Aufmerksamkeit für ein Produkt machen.
Geschickt verlorene MP3s
So sollen die Pharma-Verschwörungstheorien auf die kommende Platte der Nine Inch Nails neugierig machen. Teil des Spiels sind deshalb auch eine Reihe von Flash-Speichersticks, die am Rande von Nine Inch Nails-Konzerten von Fans gefunden wurden. Die Massenspeicher enthielten weitere Hinweise zur Entschlüsslung des Rätsels sowie einige MP3s mit Hörproben des kommenden Albums.
Fans begannen deshalb damit, die MP3s im Netz auszutauschen und gemeinsam an der Lösung der Nine Inch Nails-Verschwörung zu arbeiten. Hilfe von der Band oder ihrer Plattenfirma können sie dabei nicht erwarten. Die erste Regel einer erfolgreichen Alternate Reality Game-Kampagne ist, niemals zuzugeben, dass es sich dabei um ein Spiel handelt.
Mehrere hundert Euro
Diese Verschwiegenheit wurde einem Mannheimer Blogger namens Christoph Boecken Ende Februar zum Verhängnis. Der Betreiber des Jeriko One-Blogs wollte sich ebenfalls am Spiel beteiligen und bot seinen Lesern deshalb eine der MP3-Dateien als Stream an. Kurze Zeit später bekam der Blogger einen Brief von einer für Universal Music arbeitenden Hamburger Awaltskanzlei. Anstatt sich für die Beteiligung an der Werbekampagne zu bedanken, forderte man die sofortige Entfernung der MP3-Datei - und obendrein die Zahlung von rund 500 Euro zum Begleichen der eigenen Kosten.
Boecken reagierte darauf Blogger-typisch: Er bezahlte widerwillig – und schrieb sich gleichzeitig auf einem Weblog den Frust vom Leib, beklagte sich öffentlich über Plattenfimen, die sich "ein Dreck um ihre Konsumenten" scherten. Und sorgte damit für eine rasch wachsende Zahl von Kommentaren auf dutzenden anderen deutschen Weblogs, die ebenfalls hart mit Universal ins Gericht gingen.
Backstage-Pässe statt Abmahnung
Der Musikkonzern hat bis heute nicht auf Presseanfragen zu der Abmahnung reagiert. Bedeckt hält man sich auch bei 42 Entertainment – jener US-amerikanischen Firma, die Medienberichten zufolge das Alternative Reality Game für die Nine Inch Nails-Platte organisiert. Doch hinter den Kulissen begann man Ende letzter Woche angesichts wachsender Kritik mit Schadensbegrenzung.
Universal setzte sich mit Boeken in Kontakt und erklärte ihm, dass die Abmahnung ein Fehler gewesen sei. Boeken dazu auf seinem Blog: "Man bedauert den ganzen Vorfall, hat sich bei mir entschuldigt, die Abmahnung wird zurück gezogen, die Kostennote wird ebenfalls erstattet." Dazu darf der Nine Inch Nails-Fan demnächst seine Idole Backstage treffen.
Ende gut, alles gut? Christoph Boeken ist auf jeden Fall froh darüber, dass der Fall für ihn so glimpflich ausgegangen ist. Die Solidaritäts-Welle hat ihn zudem darin bestärkt, auch in Zukunft weiter an seinem Weblog zu arbeiten. "Dinge, bei denen die Rechtslage für mich nicht erkennbar ist, werde ich nicht mehr anfassen", so Boeken gegenüber netzwelt. "Aber abgesehen davon werde ich nichts ändern. Bloggen sollte in erster Linie Spaß machen, und das macht es nach wie vor."
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