Vorratsdatenspeicherung: Verbrecherschreck oder teures Sicherheitsrisiko?
Engagement gegen Vorratsdatenspeicherung
Bei vielen Gegnern der Vorratsdatenspeicherung bleibt es nicht einfach nur bei einer ausgesprochenen Kritik - sie wollen etwas gegen das geplante Gesetz unternehmen. Das es nicht gerade einfach ist, für einen Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung Mitstreiter zu finden, weiß Frank Rosengart: "Gemeinsam mit über 20 anderen Bürgerrechtsorganisationen organsieren wir einen breit angelegten Widerstand. Leider ist das Thema sehr abstrakt und für die meisten Bürger nicht so leicht greifbar. Selbst die meisten Bundestagsabgeordneten wissen nicht, was dieses Gesetz eigentlich beinhaltet. Deswegen bereiten wir uns auf den juristischen Weg durch die Instanzen vor."
Wer sich gegen das geplante Gesetz engagieren möchte, kann dies vor allem beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) tun. Im netzwelt-Interview erklärt Arbeitskreismitglied und Jurist Patrick Breyer, welches Ziel der AK Vorrat hat und wie jeder gegen das geplante Gesetz etwas tun kann.
Zukunft und Ausblick
Bis Mitte diesen Jahres soll das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Bundestag verabschiedet werden. Ist dies geschehen, bekommen dies zunächst einmal die Telefonanbieter zu spüren. Sie haben dann bis Mitte September Zeit, alle Maßnahmen zu treffen, um die Kommunikationsdaten ihrer Kunden speichern zu können. Die Anbieter von Internetdiensten haben noch etwas mehr Zeit. Ab spätestens März 2009 müssen jedoch auch sie dafür sorgen, dass die anfallenden Daten ihrer Kunden für ein halbes Jahr gespeichert werden.
Diese massive Speicherung von Daten ist mit erheblichen Kosten verbunden, weshalb die Kommunikationsanbieter nicht gerade begeistert von dem Gesetzesentwurf sind. Doch nicht nur die Anbieter werden etwas tiefer in die Tasche greifen müssen. So kann man davon ausgehen, dass ein Teil der anfallenden Kosten auf die Verbaucher abgewälzt wird - Kommunikation per Telefon oder Internet wird also teurer werden.
Vielleicht haben jedoch die Verbaucherschützer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Erfolg vor Gericht, können das Schlimmste verhindern und die Bundesregierung muss den "ersten Schritt in Richtung Überwachungsstaat" wieder zurückgehen.
