Vorratsdatenspeicherung: Verbrecherschreck oder teures Sicherheitsrisiko?

Gläserner Bundesbürger?

Für die meisten Bundesbürger bedeutet die Vorratsdatenspeicherung, dass in vielen Bereichen nachvollziehbar wird, wie sich einzelne, genau identifizierbare Personen verhalten. Beispielsweise könnte nachgewiesen werden, wann und wie oft eine einzelne Person einen Arzt oder einen Anwalt angerufen hat. Auch Telefongespräche zu anonymen Beratungsstellen (etwa Gesundheits- oder Familienberatungen) könnten nachgewiesen werden - eigentlich Informationen, die niemanden etwas angehen.

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Ärzte und Anwälte fürchten zudem um ihre Schweigepflicht. Denn auch wenn die Inhalte von Telefongesprächen und E-Mails nicht festgehalten werden, können durch die Speicherung der Anzahl und Zeitpunkte von Anrufen und Mails Rückschlüsse auf die Situation von Patienten und Mandanten gezogen werden.

Vorratsdatenspeicherung in der Kritik: Auf dem Weg zum Überwachungsstaat?

Datenschützer, Bürgerrechtler sowie linke und liberale Parteien kritisieren die Vorratsdatenspeicherung deshalb teils sehr stark. Sie befürchten, dass die massive Speicherung von Telekommunikationsdaten der erste Schritt zu einem Überwachungsstaat sein könnte. Wenn man sich nicht sicher sein könne, frei kommunizieren zu können, leide darunter die Zivilgesellschaft, und Bürger würden vor politischen Äußerungen beispielsweise im Internet zurückschrecken - so eines ihrer Argumente.

Zudem glauben Kritiker nicht an eine maßgebliche Verbesserung bei der Verbrechensbekämpfung durch eine Vorratsdatenspeicherung. Zum einen hätten Kriminelle viele Möglichkeiten, eine Speicherung ihrer Kommunikationsdaten zu umgehen (beispielsweise durch die Nutzung von Telefonzellen, fremden Handys oder Internetcafés). Zum anderen entsprechen laut einer Studie des Bundeskriminalamtes die Kriminalfälle der letzten Jahre, die aufgrund von bisher fehlenden Telekommunikationsdaten nicht aufgeklärt wurden, lediglich weniger als 0,5 Prozent aller begangenen Straftaten.

Hinzu kommt, dass es bisher - zumindest nach Meinung einiger Datenschützer - durchaus gute Verfahren gibt, Straftaten mit Hilfe von Telekommunikationsdaten, jedoch ohne deren Vorratsspeicherung, aufzuklären. Frank Rosengart vom Chaos Computer Club (CCC) meint dazu: "Die Erfahrung in Deutschland und in anderen Ländern zeigt, dass das so genannte 'Quick-Freeze' Verfahren, also eine Datenspeicherung bei konkretem Anlass, sehr effektiv und vor allem ausreichend ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Ermittlungsbehörden nicht wie bisher zunächst monatelang schlafen und hinterher jammern, dass keine Verbindungsdaten mehr vorhanden sind."

Der wahrscheinlich verschwindend geringen Zahl von Straftaten, die durch eine Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden könnten, steht zudem ein enormes Risiko des Missbrauchs gegenüber. Mit den gesammelten Daten lassen sich schließlich Rückschlüsse auf die gesamte Lebenssituation eines Menschen schließen. Gegner der Vorratsdatenspeicherung befürchten außerdem ein erhöhtes Risiko für Wirtschaftsspionage.

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