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18.02.2007
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Viel Kritik an Gesetzesentwurf

Vorratsdatenspeicherung: Verbrecherschreck oder teures Sicherheitsrisiko?

Internet & Netzwelt

Ende letzten Jahres stellte die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur "Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung" vor. Obwohl sich dies erst einmal relativ unspektakulär anhört, sorgte dieses geplante Gesetz in den letzten Monaten für viel Wirbel und Proteste. "Vorratsdatenspeicherung" ist ein Begriff, der in diesem Zusammenhang immer wieder fällt. Netzwelt erklärt, was man unter diesem Schlagwort eigentlich versteht, welche Daten vorrätig gespeichert werden sollen und was sich zukünftig beim Telefonieren, E-Mail schreiben und Surfen im Internet ändern soll.

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Inhalt

Vorratsdatenspeicherung: Massives Sammeln von Kommunikationsdaten

Wird der Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen, werden zahlreiche Kommunikationsdaten, die im Alltag der meisten Menschen anfallen, pauschal gespeichert. So soll beispielsweise bei jedem Telefonat festgehalten werden, wer wen zu welchem Zeitpunkt wie lange angerufen hat. Bei einem Gespräch mit einem Handy soll zudem die Funkzelle und damit der ungefähre Standort des Mobiltelefonnutzers festgehalten werden.

Ähnliches beim Umgang mit dem Internet: Internetprovider sollen nach dem Gesetzesentwurf bei jeder Verbindung ihrer Kunden in das Netz die IP-Adresse sowie Anfang und Ende der Online-Sitzung speichern. Schreiben Internetnutzer eine E-Mail, sollen Absender, Empfänger sowie der Zeitpunkt des Mail-Versandes festgehalten werden.

In der Pflicht, diese Unmenge an Daten zu speichern, stehen dabei die Telekommunikationsanbieter und Internetprovider. Sechs Monate lang sollen die gesammelten Daten auf riesigen Servern gespeichert bleiben. Erst danach sollen sie unwiederbringlich gelöscht werden.

Warum Vorratsdatenspeicherung?

Die Bundesregierung verspricht sich von der Speicherung der Telekommunikationsdaten eine wesentliche Hilfe beim Aufklären, Bekämpfen und sogar Verhindern von Verbrechen und Terrorismusakten. So beruft sich die Regierung beispielsweise auf die Terroranschläge in Madrid im Jahr 2004, bei deren Aufklärung gespeicherte Telekommunikationsdaten einen entscheidenden Beitrag geleistet hätten. Auch bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch, organisierter Kriminalität oder Rechtsradikalismus erhoffen sich Befürworter der Vorratsdatenspeicherung einfachere und schnellere Abläufe bei der Aufklärung.


Zugriff auf die gespeicherten Daten sollen die Polizei, Staatsanwälte sowie Gerichte bekommen. Sie sollen dann im Rahmen von Ermittlungsverfahren auf die Daten zurückgreifen können. Brisant für Filesharer: Auch P2P-Sünder könnten so leichter erwischt werden.

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