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20.02.2007
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Unhörbar versteckt und unerhört fair

Digitales Wasserzeichen: Musik mit Fingerabdruck

Kopierschutz

Mit dem digitalen Wasserzeichen können Lieder im Internet unhörbar markiert werden. Das Darmstädter Fraunhofer Institut für Sicherheit in der Informationstechnologie entwickelte es als Alternative zum bestehenden Urheberschutz DRM. Der Vorteil: Käufer werden nicht vorab kriminalisiert, Filesharer können trotzdem erwischt werden. Diese Win-Win-Situation ist mittlerweile auch bei der Musikindustrie angekommen.

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Inhalt

Woher nehmen...

Der Raum ist dunkel, nur der Schein des Bildschirms erhellt das Gesicht eines Mannes, der vor dem Computer sitzt. Gerade erst hat er online ein Lied gekauft und es danach illegal in einer Internet-Tauschbörse angeboten. Der Mann weiß: Von jetzt an kann jeder andere Nutzer dieser Tauschbörse das Lied ebenfalls kostenlos herunterladen und anhören. Was er nicht weiß: Das Musikstück hat eine geheime Markierung. Und die ist in der Lage, ihn zu überführen.

Fraunhofersche Frequenzveränderungen

Diese Markierung stammt aus der Feder des Fraunhofer Instituts für Sicherheit in der Informationstechnologie SIT in Darmstadt. Das so genannte digitale Wasserzeichen soll Musikpiraten das Handwerk legen, ohne den ehrlichen Musikliebhaber zu verprellen. Um das zu verwirklichen, haben Fraunhofer Wissenschaftler einen Algorithmus entwickelt, der Lieder genau unter die Lupe nimmt. Gesang und Takt sind dabei allerdings unwichtig, im Mittelpunkt steht die Frequenz. Durch Verändern geeigneter Bereiche im Frequenzband werden versteckte Informationen in digitaler Form in die Audiodatei eingebettet.

Zusammengenommen ergeben diese Modifikationen das digitale Wasserzeichen, eine Reihe von nutzbaren Einsen und Nullen in der MP3. Doch davon merken weder Käufer noch gelernte Toningenieure etwas: "Das Ganze ist unhörbar", weiß Sascha Zmudzinski, Wissenschaftler am Fraunhofer SIT. "Wir machen uns zunutze, dass man mittlerweile sehr gut verstanden hat, wie das menschliche Gehör funktioniert. Das Wasserzeichen bedient sich daher der Frage: Welche Frequenzen nimmt ein Mensch wahr und welche Frequenzänderungen können wir so vornehmen, dass es sich nicht störend bemerkbar macht?" Ein Grundsatz, dem auch das Fraunhofer Format MP3 selbst seinen weltweiten Erfolg verdankt.

Geldschein

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Wasserzeichen schützen nicht nur Geldscheine, sondern auch MP3s.

Das digitale Wasserzeichen funktioniert dabei ähnlich wie das Pendant auf den Geldscheinen. Beide Schutzmechanismen sollen die unrechtmäßige Vervielfältigung verhindern. Und sind dabei nur unter bestimmten Bedingungen sichtbar: Wo bei den Banknoten schon ein wenig Gegenlicht ausreicht, benötigt das digitale Wasserzeichen zum Auslesen einen eigenen Algorithmus. Den kennt immer nur der Markierer selbst, zudem ist das Wasserzeichen mit einer symmetrischen Verschlüsselung abgesichert; es wird also der gleiche Code beim Einbetten und Auslesen verwendet. So können allzu Neugierige selbst dann nicht an die versteckten Informationen gelangen, wenn sie die exakte Position des Wasserzeichens im Lied gefunden haben - was meist der berühmten Suche nach der Nadel im Heuhaufen gleicht.

Wehrhaftes Wasserzeichen

Zurück zum Geldschein: Um hier das Wasserzeichen zu entfernen, ist schon ein geübter Riss nötig - die Banknote ist dann in jedem Fall nicht mehr zu gebrauchen. Auch das digitale Wasserzeichen zeigt sich widerstandsfähig gegenüber Eingriffen, Formatwandlungen können die Informationen nicht beeinträchtigen: "Markierte Audiodaten überstehen Änderungen des Dateiformates, wenn die Lieder zum Beispiel auf eine CD gebrannt werden. Aber auch der Sprung in die analoge Welt klappt einwandfrei", schildert Martin Steinebach, Doktor der Informatik beim SIT.


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Totte105, am 20.02.2007 14:14

Soweit so gut. Nur resultiert daraus folgendes Problem.
Angenommen ich erwerbe legal ein Musikstück bei einem Online-Musikdienst.
Stelle diese Musik per Privatkopie (rechtens) einem Freund zur Verfügung. Anschließend stellt dieser die Musik illegal per Tauschbörse zur Verfügung. Anschließend werde ich ermittelt, obwohl ich mich nicht illegal verhalten habe.


Khor, am 20.02.2007 22:51

Eben. Genau das Problem sehe ich auch. Zumal in diesem Zusammenhang dann sehr irreführend im Artikel steht:
Zitat:

Der Käufer darf alles mit den erworbenen Titeln machen - egal, ob Brennen, Kopieren oder auch das Weitergeben an Freunde wie bei einer gekauften CD.

Und gleichzeitg:
Zitat:
Wenn aber mit Wasserzeichen markierte Musikstücke in Tauschbörsen landen, kann der Bösewicht eindeutig identifiziert werden.

Das hat keine Logik.
Viele Shops mit Wasserzeichen erlauben aus diesem Grund eben nicht die Weitergabe an Freunde. Ansonsten wäre das System auch mehr als fragwürdig. Ich erlaube dir was, von dem ich weiß, dass du es nicht tun wirst, weil du sonst keine Kontrolle darüber hast, ob jemand etwas tut, was dich in den Knast bringt. Sind schon sehr zweifelhafte Vorteile, die einem das Wasserzeichen bringt. Also ich halte es da mit Bill Gates: Kauft CDs und rippt sie. Das ist die beste Methode.


MozZz, am 21.02.2007 14:01

Die Problematik existiert gewiss. Aber wenn Online-Shops mit Wasserzeichen markierte Lieder in Tauschbörsen entdecken und anhand der ID den Käufer ermitteln, nehmen sie meistens erstmal Kontakt auf. Die Situation wird geschildert und die Lieder werden genannt, um die es geht - mit der Aufforderung zu prüfen, wer die Lieder in die Tauschbörse gestellt haben könnte.

Meistens sind die Freunde, denen man das entsprechende Lied gebrannt hat, ja an einer Hand abzuzählen und damit ist auch leicht rauszufinden, wer es gewesen ist. Wenn es wirklich ein Freund ist, wird dieser das Lied rausnehmen und sich auch um eine gütlichen Einigung bemühen. Wenn er es nicht ist, hätte er die Musik auch nicht gebrannt bekommen sollen - hier ist beim Käufer natürlich Vernunft gefragt, wem er einfach so seine gekauften Lieder gibt.

Gruß


pittiplatsch, am 21.02.2007 14:17

:hmmm: Warum in die Ferne schweifen?

Eine eindeutige Antwort geben uns doch auch die AGB der H² media factory GmbH für den Misukdienst akuma .

Zitat:

§ 7 Nutzungsrechte des Kunden/ Urheberrecht
(1) Der Kunde erwirbt das einfache, nicht übertragbare Recht, die von ihm kostenpflichtig herunter geladenen Musiktitel zum ausschließlichen persönlichen Gebrauch und zur nicht-öffentlichen Wiedergabe zu nutzen.
(2) Dieses Nutzungsrecht beinhaltet das Recht, die erworbenen Musiktitel auf verschiedene Endgeräte zu speichern, auf Datenträger zu kopieren und diese ausschließlich nicht öffentlich abzuspielen.
(3) Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Musiktitel, Dritten über das Internet (etwa File-Sharing) oder auf sonstigen Medien zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, nachzuahmen, weiter zu verkaufen bzw. zu vermieten oder für sonstige kommerzielle Zwecke zu nutzen. Das Recht zur Privatkopie gem. § 53 UrhG bleibt davon unberührt.
...
(5) Die von H² angebotenen Titel können digitale Wasserzeichen enthalten. Digitale Wasserzeichen sind in Mediendateien eingebrachte Informationen. Wesentliches Ziel dabei ist, dass die eigentlichen Informationen und diejenigen, die das Wasserzeichen ausmachen, nicht mehr voneinander getrennt werden können, um so die Herkunft dieser Dateien verifizieren zu können. Dateien die mit einem digitalen Wasserzeichen versehen sind, sind in der Regel zu allen auf dem Markt befindlichen MP3-Playern kompatibel.

Bei der Weitergabe der Dateien an Freunde bleibt die Haftung des Kunden gegenüber dem Anbieter bestehen, da ER einen Vertrag mit dem Musikdienst hat und eben nicht der Freund.
Die Lösung auftretender Probleme sollten dann natürlich mit der Variante von MozZz angegangen werden.

:banned: Einfacher ist es natürlich, die Musikstücke garnicht erst weiter zu geben :deal: - dann brauche ich mir um missbräuchliche Verwendung und die Folgen keine Gedanken machen.
:saufpart: und der gute Freund hat doch die Möglichkeit bei mir die :musik: Musik zu hören. :schmunze:


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