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18.02.2007
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Filterprogramme und präventive Maßnahmen müssen sich ergänzen

In Bewegung: Kinder- und Jugendschutz im Internet

Internet & Netzwelt

In modernen Zeiten ist der Computer eine wichtige Quelle, wenn es um die Beschaffung von Informationen geht, und nur allzu oft auch ein Mittel, um neue Bekanntschaften zu machen. Schöne neue Welt - die neben den positiven Eigenschaften aber auch Gefahren für Kinder birgt. Das kaum begreifliche Ausmaß des weltweiten Netzes bietet auch Platz für pornografische, rassistische und gewaltverherrlichende Inhalte, die Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung negativ beinflussen können.

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Der Computer und das Internet gehören heute zum Alltag von Sechs- bis 13-Jährigen. Laut einer Studie des medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest steht in 89 Prozent der Haushalte ein Computer zur Verfügung. Auf das Internet können inzwischen 81 Prozent der Haushalte, in denen Kinder aufwachsen, zugreifen. 72 Prozent der Kinder, die in oben aufgeführten Haushalten leben, nutzen regelmäßig das Internet.

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Das ergab die Befragung von über 1.200 Kindern im Alter von sechs bis 13 Jahren und deren Erziehungsberechtigten. Am meisten wird das Internet zum Suchen von Informationen verwendet. Dicht darauf folgt das Spielen von Online-Spielen sowie Kommunikationsanwendungen wie E-Mail und Chat. Bedauerlicherweise lauern bei allen Online-Anwendungen Gefahren für Kinder und Jugendliche.

Während Filme und Spiele bereits reichlich mit Jugendschutz-Mechanismen bedacht sind, ist der Kinder- und Jugendschutz im Internet noch als sehr unbefriedigend einzustufen. Der so genannte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag soll es richten. Die Kernaussage: "Durch technische oder sonstige Mittel muss Kindern und Jugendlichen der betroffenen Altersstufen die Wahrnehmung entwicklungsbeeinträchtigender Angebote unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden."

Technische Programme sollen Jugendschutz gewährleisten

Webseiten-Anbieter dürfen demnach nur dann für Kinder und Jugendliche nicht geeignete Inhalte in das Netz stellen, wenn ein Jugendschutzprogramm technischer Art vorgeschaltet ist. Bevor das technische Hilfsmittel in Betrieb gehen kann, muss es der Kommission für Jugendmedienschutz ( KJM ) vorgelegt und von dieser zugelassen werden. Verena Weigand, Leiterin der KJM-Stabstelle, sagt: "Das Programm muss effektiv arbeiten und einen altersdifferenzierten Zugang ermöglichen. Bisher konnte dies noch kein Programm ausreichend erfüllen."

Derzeit hat die KJM zwei Modellversuche zugelassen. Die Antragssteller müssen entsprechende Tests in Bezug auf die Funktionsfähigkeit des Jugendschutzprogrammes durchführen. Nach Ablauf der Testphase kann die KJM das Programm zulassen, wenn es den strengen Anforderungen genügt.

Bis heute ist aber noch kein passiver Schutz gegeben. Von einer Wunsch-Situation, in der Kinder und Jugendliche nicht auf problematische Inhalte stoßen können, ist man noch weit entfernt. Wenn man Minderjährige aktiv schützen will, helfen derzeit nur aktive Maßnahmen, wie der Einsatz von Filterprogrammen. Filter arbeiten nach verschiedenen Methoden und sind dabei unterschiedlich erfolgreich.


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