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15.02.2007
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Keine Anzeichen für Vereinbarkeit mit Grundgesetz

Online-Durchsuchung: Interview mit dem Chaos Computer Club

Internet & Netzwelt

Online-Durchsuchung: Interview mit dem Chaos Computer Club

Selbst wenn man nichts zu verbergen hat, gehört eine Hausdurchsuchung nicht unbedingt zu den Dingen, die man jeden Tag erleben möchte. Die Intimsphäre wird empfindlich verletzt, persönliche Dokumente durchwühlt, durcheinandergebracht und gelesen. Doch was wäre, wenn der Betroffene gar nichts davon bemerkt? Auch keine schöne Vorstellung, doch genau darum geht es in der hitzigen Diskussion um die so genannte "Online-Durchsuchung": Koalitionspolitiker und BKA wollen durchsetzen, dass die Polizei heimlich Privatrechner ausspionieren darf.

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Seit mehr als zwanzig Jahren ist der Chaos Computer Club (CCC) soetwas wie das Sprachrohr derjenigen, die sich von staatlicher und industrieller Willkür verunsichert fühlen. Sich selbst sieht der CCC als grenzüberschreitende Plattform, welche die Interessen von Hackern, Netzwerkern und Online-Bürgern vertritt. Den meisten dürfte der Verein spätestens seit der "Blinkenlights"-Aktion ein Begriff sein, als anlässlich des 20. Geburtstags der Arcade-Klassiker "Pong" auf einem Hochhaus gespielt werden konnte.

Im Interview mit netzwelt redet CCC-Sprecher Frank Rosengart Klartext zum Thema Online-Durchsuchung und steht außerdem Rede und Antwort zu unsicheren Wahlcomputern und elektronischer Gesundheitskarte.

netzwelt: Innenminister Schäuble von der CDU ist Feuer und Flamme für das Ausspionieren von PCs, Justizministerin Zypries von der SPD steht der heimlichen Durchsuchung eher skeptisch gegenüber, aber die Haushaltsmittel sind bereits genehmigt. Sind die Online-Durchsuchungen überhaupt noch abzuwenden?

Frank Rosengart: Wir sehen keine Anzeichen dafür, dass die heimliche "Online-Durchsuchung" für Polizei und Staatsanwaltschaft mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Auch widerspricht ein solches Verfahren dem Sinne der Strafprozessordnung. Als Mittel für Polizei und Staatsanwalt ist es daher untauglich. Deswegen wird es keine gesetzliche Ermächtigung geben.

netzwelt: Wie der Name schon sagt, beinhaltet der Terrorismus die Verbreitung von Angst und Schrecken, was durch die Online-Durchsuchungen wiederum verhindert werden soll. Kommt es dem Terror indirekt entgegen, wenn Internet-Nutzer aufgrund staatlicher Sicherheitsvorkehrungen um ihre Privatsphäre bangen?

Frank Rosengart: Wenn jemand in Deutschland Angst und Schrecken verbreitet, dann sind es Politiker, die Grundwerte unserer Verfassung ignorieren, wie Herr Schäuble oder BKA-Chef Jörg Ziercke, der ständig auf der Suche nach neuen Aufgabengebieten für seine Behörde ist. Solche Maßnahmen sind einzig dazu geeignet, den demokratischen Rechtsstaat abzuschaffen und spielen damit den Terroristen direkt in die Hände.


netzwelt: Verkommt der Begriff "internationaler Terrorismus" zu einer Rechtfertigungsfloskel für staatliche Überwachung?

Frank Rosengart: Ja.

netzwelt: Die Mülheimer Autorin und Bürgerrechtlerin Bettina Winsemann legt Beschwerde gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz ein, das es erlaubt, Internet-Rechner heimlich auszuspähen. Wie schätzen Sie ihre Erfolgschancen ein?

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