Unfair: Handys müssen draußen bleiben

Handy-Verbot an Tankstellen

An Tankstellen besteht offenbar ebenfalls die Möglichkeit, sich und andere durch den Einsatz eines Mobiltelefons in Gefahr zu bringen. Das signalisieren zumindest entsprechende Hinweisschilder. Hier sollen aber nicht die Handy-Strahlen schuld sein, sondern die Gefahr des Funkenflugs. Ein Funke könnte etwa entstehen, wenn das Mobiltelefon auf den Boden fällt und sich dabei der Akku löst.

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Dieses Szenario ist jedoch kaum vorstellbar. So sieht es Ralph Hintemann, Bereichsleiter für Endgeräte der Bitkom: "Dass beim Auftreffen eines Mobiltelefons auf den Boden ein Funke entstehen könnte, ist zwar nicht zu hundert Prozent auszuschließen, ist aber als sehr unwahrscheinlich einzustufen". Die Bitkom ist ein Bundesverband, der die Interessen von cirka 800 Unternehmen, darunter auch viele Handy-Hersteller, vertritt.

Laut Hintemann ist das Handy-Verbot an Tankstellen ein Relikt aus alten Tagen, in denen Mobilfunkgeräte des A-Netzes noch große Akkus beherbergten. Diese arbeiteten mit weit größerer Spannung und waren, durch ihr höheres Gewicht, beim Auftreffen auf den Boden auch größeren Kräften ausgesetzt. Moderne Akkus heutiger Mobiltelefone sind sehr kompakt und verfügen über versenkte Kontaktpunkte, zwischen denen ein Kurzschluss beinahe ausgeschlossen ist.

Eine filmreife Explosion der Tankstelle ist völlig ausgeschlossen

Sollte es dennoch zu einem Funkenschlag kommen - der übrigens auch von anderen technischen Geräten mit Akkus ausgelöst werden könnte - steht noch lange keine Katastrophe vor der Tür. Der Brandschutzexperte Manfried Nadolny von der Feuerwehrschule Düsseldorf erläutert gegenüber netzwelt, dass es höchstens unter Laborbedingungen zu einem Brand kommen könnte. Entzündbar ist nur das Dampfgemisch aus Benzin und Sauerstoff, welches beispielsweise über einer Benzinlache aufsteigt.

Ähnlich wie in einem Otto-Motor müssen die jeweiligen Anteile jedoch in einem bestimmten Verhältnis stehen, damit es zur Verpuffung kommt. Sobald nur ein laues Lüftchen weht, ist es fast auszuschließen, dass sich an der frischen Luft ein solches Gemisch entzündet. Nadolny schließt im Fall der Fälle völlig aus, dass die dann entstehenden Flammen eine Kettenreaktion auslösen könnten. Die aus einem offenen Auto-Tank aufsteigenden Dämpfe könnten sich zwar entzünden, in den Tank herab sinken können die Flammen aber nicht. Hier fehlt ihnen schlicht der nötige Sauerstoff. Auch die großen Benzintanks der Tankstellen sind ungefährdet - spezielle Ventile verhindern das Eindringen von Sauerstoff.

Letztlich sieht der Brandschutzexperte Nadolny keinen Grund, ein Handy-Verbot an Tankstellen auszusprechen. Verhängt wird dies nicht von Pächtern, sondern von den Mineralölkonzernen. In den Sicherheitsvorschriften der Mineralölkonzerne ist der Einsatz von Mobiltelefonen klar verboten. Warum es aber wieder das Handy trifft und nicht etwa den MP3-Player, kann uns auch der Geschäftsführer des Zentralverbandes des Tankstellengewerbes, Jürgen Ziegner, nicht beantworten: "Sobald Sie die Betankung Ihres Fahrzeuges beginnen, sind Sie mit den AGBs der Mineralölkonzerne einverstanden und die enthalten eben ein Handy-Verbot".

Das Handy ist keine tickende Zeitbombe

"Wieso mag mich keiner?", würde das Handy vielleicht sagen, wenn es sprechen könnte. Soviel Mobbing muss kaum ein anderes Stück Technik ertragen. Sogar in einigen Restaurants und bald auch Schulen müssen Handys draußen bleiben. Zumindest konnten wir feststellen, dass Mobiltelefone im Flugzeug, im Krankenhaus und an der Tankstelle keinen Schaden anrichten. Handys stören nicht die Bordelektronik von Flugzeugen. Handys stellen auch im Krankenhaus keine Gefahr dar.

Zumindest dann, wenn Sie dort mit gesundem Menschenverstand verwendet werden und sich nicht etwa auf einem Beatmungsgerät wiederfinden. Telefonaten vom Krankenbett aus steht aber nichts im Wege. Und auch an Tankstellen begibt sich niemand in Lebensgefahr, wenn er auf dem Tankstellengelände ein Gespräch führt. Leider sind die Handy-Verbote jedoch meist gesetzlich oder vertraglich verankert, sodass ein möglicher Verursacher in die Pflicht genommen werden könnte, wenn denn alle Eventualitäten eintreten würden. So viel Pech muss man aber erst einmal haben.

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