Das Phänomen Online-Poker

Internet & Netzwelt: Das Phänomen Online-Poker

In Deutschland ist die Situation noch etwas schwammiger. Zwar zählt Poker hier zu den Glücksspielen, was bedeutet, dass das Spielen um Geld nur mit einer Konzession erlaut ist. Allerdings sitzen die Betreiber der meisten Onlinecasinos nicht in Deutschland und sind somit außerhalb der Reichweite der deutschen Justiz. Beliebte Firmensitze sind in kleine Inselstaaten, bevorzugt in der Karibik. Deshalb dürfte das Glücksspiel im Netz kaum zu unterbinden sein. "Ein Verbot ist schwer weltweit umzusetzen", sagt Hayer.

Werbung

Die Werbung für Glücksspiele ist jedoch auch verboten, wenn es ausländische Anbieter sind. Deshalb behelfen sich die Betreiber, indem sie Ableger ihrer kommerziellen Portale einrichten, in denen nur um Spielgeld gezockt wird. Diese Spielseiten dürfen beworben werden. So locken sie auf indirektem Wege Nutzer auf ihr Angebot.

In Deutschland ist aktuell ein neues Gesetz auf den Weg gebracht worden: der "Staatsvertrag zum Glücksspielwesen". Dieser basiert auf den Vorgaben des Bundesgerichtshofes, der im März 2006 festlegte, dass das staatliche Glücksspielmonopol nur gerechtfertig sei, wenn der Staat umfassende Gegenmaßnahmen gegen die Spielsucht unternimmt. Das bedeutet zum Beispiel, dass Werbung nur dann erlaubt ist, wenn es über das Spiel informiert und aufklärt.

Die "Interessenvertretung deutscher Pokerspieler" sträubt sich gegen den Staatsvertrag: "Das Konzept der staatlichen Begrenzung des Glücksspielangebots im Internet wird durch Anbieter aus den liberalen ausländischen Märkten scheitern und somit die jetzigen Spieler zwangsläufig in die Illegalität führen". Sie sehen in diesem Entwurf, der bereits von mehreren Bundesländern unterzeichnet wurde, keinen Nutzen, sondern eher eine Gefahr.

Spielsuchtexperte Hayer begrüßt die Maßnahmen gegen die Spielsucht, sieht die Onlinezockerei aber nicht nur negativ: "Ein Großteil spielt aus Spannung und Unterhaltung". Er gibt Tipps zum maßvollen Umgang mit der Onlinezockerei. Wichtigste Grundregel: "Zeitliche und finanzielle Limits setzen".