Was YouTube und Co. mit den Videos ihrer Kunden anstellen dürfen

Video-Dienste: Was steht im Kleingedruckten?

Allgemeine Vertragsbedingungen werden von den meisten Nutzern ungelesen per Mausklick bestätigt. Doch gerade bei populären Video-Plattformen wie YouTube oder Clipfish kann dies nachträglich zu unangenehmen Überraschungen führen.

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Inhaltsverzeichnis

  1. 1Videos ohne Beteiligung verkaufen
  2. 2Auf immer und ewig nutzbar
  3. 3Fazit: Lieber genauer nachlesen

Umfallende Weihnachtsbäume, rutschende Brautkleider, Katzen in der Sahnetorte: Derartige Pleiten, Pech und Pannen sorgen seit Jahrzehnten für Lacher im Fernsehen. Bisher lebten die Pannenshows meist von Zuschauern, die sich ihre peinlichen Heimvideos für ein paar hundert Euro abkaufen ließen.

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Mit dem Boom der Online-Videos haben Fernsehsender aber noch eine neue Quelle für heitere Unfallvideos entdeckt. Auf Video-Plattformen finden sich zahllose Clips, die ganz prima ins Programm von Upps, Schwupps & Co. passen würden.

Billiger sind die Online-Videos obendrein. So behält sich die deutsche Video-Plattform Clipfish.de vor, die Clips ihrer Nutzer unentgeltlich über "andere Medien weltweit öffentlich zugänglich zu machen" und diese Rechte auch an Dritte zu übertragen. Mit anderen Worten: Clipfish darf die Videos seiner Nutzer ohne Nachfrage oder Honorar an Fernsehsender weitergeben - wie zum Beispiel an RTL, den Betreiber der Clipfish-Plattform.

Videos ohne Beteiligung verkaufen

Clipfish steht mit derartigen Vertragsklauseln nicht alleine dar. Die Betreiber der nichtkommerziellen Video-Plattform Ourmedia.org haben sich jetzt einmal mit den Vertragsbedingungen der bekanntesten US-amerikanischen Video-Hoster beschäftigt und dabei festgestellt, dass sich im Kleingedruckten dieser Dienste oftmals ungeahnte Überraschungen verbergen.

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