Haftung im Internet: Was wir alle beachten müssen

Linkhaftung

Ähnliches in Bezug auf die Haftung gilt für Links auf der Homepage. Kaum eine Homepage kommt ohne den bekannten Disclaimer aus: "Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat...". Juristisch ist dieser Hinweis jedoch alles andere als wasserdicht.

Gerade die Betreiber von interaktiven Portalen müssen ihre Foren und Gästebücher regelmäßig auf juristisch heikle Links untersuchen und diese löschen. Doch auch für die selbst angelegten Links muss der Anbieter unter Umständen haften, ein schriftlicher Haftungsausschluss genügt allerdings nicht. Private Anbieter, die ihre Seite also nicht professionell anbieten, sind allerdings nicht verpflichtet, ihre Seiten regelrecht zu überwachen. Verstöße, von denen sie wissen, müssen aber dennoch entfernt werden.

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Weitere Beispiele

Obwohl dies alles so abwegig und unwahrscheinlich klingt, ist es in der Praxis schnell passiert. Beispielsweise wenn ein Forennutzer dem anderen rät, einen durch ein Missgeschick entstandenen Schaden über eine Versicherung abzuwickeln. Das könnte man als Aufruf zum Versicherungsbetrug sehen, was damit eine Straftat wäre.

Ein anderes, wichtiges Beispiel für heikle Fälle ist die Verbreitung pornografischer oder urheberrechtlich geschützter Bilder. Denn wenn ein Nutzer beispielsweise in einem Forum Bilder einbindet, dann kann das schnell einer dieser beiden Verstöße sein. Auch hier sollte man als User vorsichtig sein und keine Bilder veröffentlichen, deren Herkunft man nicht kennt. Denn fast alle Bilder im Netz sind urheberrechtlich geschützt, auch wenn sie mit einem Klick kopiert werden können.

Ein weiterer Punkt in Foren sind Benutzernamen und Benutzerbilder. Auch sie können Urheber- oder Markenrechte verletzen. Zwar ist es für die abmahnenden Anwälte nicht leicht, dem Forenbetreiber nachzuweisen, dass er davon wusste, den Ärger hat er jedoch trotzdem zunächst einmal.

Webmasters Albtraum: Die Abmahnung

Wenn eine solche Abmahnung in Kombination mit einer "strafbewehrten Unterlassungserklärung" ins Haus flattert, ist zunächst einmal Hektik angesagt. Denn meist droht ein solches Schreiben mit hohen Strafen und schüchtert den Empfänger dadurch zunächst ein. Wir können hier leider keine ausführlichen und schon gar keine allgemeinen Tipps nennen, wie man in solch einem Fall zu reagieren hat. Denn dafür sind diese Fälle meist zu individuell.

In einem solchen Fall sollte der Betreffende unbedingt sofort seinen Anwalt zu Rate ziehen und mit diesem das weitere Vorgehen planen. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Dennoch bedarf es in der Regel einer so genannten "negativen Feststellungsklage", um die Rechtmäßigkeit der Abmahnung zu prüfen, wenn die Gegenseite die Abmahnung nicht zurückzieht. Kurz gesagt: jeder Menge Ärger. Im Idealfall vermeidet man diesen, in dem von vornherein keine Angriffsfläche für eine solche Abmahnung geboten wird.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Sowohl normale Internetnutzer als auch die Betreiber von Internetangeboten können haftbar gemacht werden. Das Internet ist keine rechtsfreie Zone. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor dem Verfassen eines Beitrages lieber einmal tief durchatmen, bevor er etwas schreibt, denn Beleidigungen oder Verleumdungen werden auch im Internet nicht anders behandelt als im echten Leben.

Wer sich nicht daran hält, muss mindestens damit rechnen, dass der Beitrag vom Betreiber zur Sicherheit gelöscht wird. Denn auch dieser kann durch unbedachte Äußerungen seiner Nutzer Probleme bekommen. Blogger und Betreiber von Foren, so klein sie auch sein mögen, müssen darauf achten, was auf ihren Seiten geschrieben wird. Wenn sie Rechtsverstöße bemerken, müssen diese entfernt werden.

Nutzerdaten dürfen von Betreibern nicht herausgegeben werden. Weder an Privatleute noch an deren Anwälte. Wenn der Fall der Fälle eintritt und eine Abmahnung ins Haus flattert, sollte Ruhe bewahrt werden und schnellstmöglich ein Anwalt hinzugezogen werden. Seiten, die Werbung enthalten, benötigen ein Impressum. Wenn alle diese Regeln eingehalten werden, ist man rechtlich auf der sicheren Seite.