Rechtliches für Nutzer und Betreiber
Haftung im Internet: Was wir alle beachten müssen
Die Anonymität des Webs verleitet viele Menschen dazu, ihre Meinung frei heraus zu schreiben. Doch vor dem Gesetz macht es keinen Unterschied, ob im Netz oder ins Gesicht gesagt: Schnell ist die Grenze überschritten. Ein feiner Unterschied in der Formulierung macht oft den Unterschied zwischen Meinungsäußerung und Rechtsverstoß. Netzwelt sprach mit einem Rechtsanwalt und zeigt, was erlaubt ist und was nicht.

Rechtlich heiße Pflaster: Verbraucherschutzforen
Inhaltsverzeichnis
- 1Beleidigung und Co.
- 2Der Experte rät
- 3Verantwortung der Betreiber
- 4Linkhaftung
- 5Weitere Beispiele
- 6Webmasters Albtraum: Die Abmahnung
- 7Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Wenn es um die Beurteilung einer juristischen Angelegenheit geht, begibt sich ein Laie schnell auf ein verbales Minenfeld. Denn gerade als enttäuschter Nutzer, beispielsweise bei einem Internetkauf, fallen schnell Begriffe wie "Betrug", "Abzocke" oder Beschimpfungen des vermeintlichen Schuldigen. Doch hier gibt es klare Spielregeln, was man sagen darf und was nicht. Denn niemand, der nicht von einem Gericht wegen Betruges verurteilt wurde, ist ein Betrüger. Deshalb darf er auch nicht so genannt werden.
Beleidigung und Co.
Wer das trotzdem macht, kann sich eine Menge Ärger einfangen. Denn mit unbedachten Aussagen ist sehr schnell der Grat zwischen Meinung und Straftat überschritten. Mögliche Verstöße in solch einem Fall können Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede sein. Alle diese Vergehen sind Straftaten. Diese Beispiele können mit Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Dabei ist allen diesen Fällen gemein, dass sie zumeist nur auf Anzeige des Betroffenen hin verfolgt werden. Aber selbst diese Verfahren werden meist eingestellt, da der Staatsanwalt in der Regel kein öffentliches Interesse in solch einem Fall sieht. Aus dem Schneider ist man damit noch lange nicht. Der zivilrechtliche Weg steht dem Betroffenen selbstverständlich noch offen.
Nicht nur drastische Pöbeleien können Probleme verursachen, sondern schon kleinere Unterstellungen und Mutmaßungen können vom Betroffenen mit juristischer Gegenwehr beantwortet werden.
Doch die Nutzer sind für Außenstehende nicht so leicht greifbar, weil sie sich zumeist hinter einem Pseudonym verstecken. Die Betreiber müssen jedoch auf der Homepage namentlich erwähnt werden, weil das die Impressumspflicht vorschreibt. Für wutschnaubende Betroffene oder abmahnwütige Kanzleien sind Betreiber also leichter greifbar als normale Nutzer. Deshalb werden eher die Betreiber der Seite angeschrieben als die Verursacher, also der entsprechende Nutzer.
Im bekannten Fall des Verlagshauses Heise hatte ein Nutzer im Kommentarbereich eines Artikels dazu aufgerufen, einen mutmaßlichen Betrüger dadurch zu bestrafen, in dem durch massenhafte Downloads dessen Software der Server lahmgelegt werden würde. Der Betroffene ließ den Verlag daraufhin abmahnen. Der Rechtsstreit, der aus dieser Affäre entstand, bildet heute die Rechtsgrundlage für die Praxis in Foren und Blogs.
Der Experte rät
Wir sprachen mit Dr. Alexander Schneehain. Er ist Anwalt und hat sich auf die Bereiche eBay und Verbraucherschutz spezialisiert.
netzwelt: Welche Begriffe oder Formulierungen sollte ich als Internetnutzer in Foren auf jeden Fall vermeiden?
Schneehain: Geschützt sind natürlich wahre Tatsachen. Auch geschützt sind Meinungen, dies über Artikel fünf des Grundgesetzes. Aber eine Meinung ist dann keine Meinung mehr, wenn es sich um so genannte 'Schmähkritik' handelt. Dies ist dann der Fall, wenn die Diffamierung im Vordergrund steht. Also dürfte wohl zulässig sein: 'Ich halte diese Praxis für ungerecht'. Unzulässig ist 'So ein Vollidiot'.

Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 12 Beiträge
Hallo, ich denke schon das man für das haftet was einem auf der Seite steht. Selber als Seitenbetreiber ebenfalls für ein Forum verantwortlich muss ich aufpassen was auf meiner Seite geschrieben wird....
Das mit den USA beschäftigt mich auch, da dort "Free Speech" oftmals - und eben - missbraucht wird, alles machen zu dürfen. - Was kann ich als Europäer machen, wenn jemand aus meiner Familie auf...
Und nochmal ich, Zitat: Es geht mir ja nicht darum, daß ich das machen will oder würde!! Was ist wenn jemand seinen rechtsradikalen Müll in meinem Forum ablädt? Jeder der ein kleines...
Hallo! Auf ausländische Seiten hat die deutsche Justiz in der Tat wenig Zugriff, da die Gesetzeslage international unterschiedlich ist. In solch einem Fall kommt dann eher die Filterung zum Tragen,...
Moin, ich verstehe die ganze Diskussion nicht. Was soll das mit dem Joint? Das schadet niemandem, verstoßt zwar hierzulande gegen das BTM, aber wenn es in NL okay ist, wen interessiert es? Vielleicht...