Im Auftrag des Jugendschutzes: Zensur im Internet
Die juristische Lage
Da die rechtliche Situation alles andere als eindeutig ist, sprachen wir mit unserem Rechtsexperten Christian Solmecke:
netzwelt: Welche Verantwortung tragen die Suchmaschinenbetreiber? Gibt es für sie eine Rechtssicherheit, inwiefern sie für die Vermittlung von Inhalten zur Verantwortung gezogen werden können?
Solmecke: "Inwiefern Suchmaschinenbetreiber zur Verantwortung gezogen werden können, ist sehr umstritten. Da Suchmaschinen den Zugang zu bestimmten Informationen vermitteln und auszugsweise eine Webseite sogar widerspiegeln, kommt eine so genannte Störerhaftung in Betracht. Das heißt, dass die Suchmaschinenbetreiber dazu gezwungen werden können, dieses Fördern der Rechtsverletzung zu unterlassen.
Folgt man der Rechtsprechung, so bedeutet dies für die Suchmaschinen Folgendes: Werden Suchmaschinenbetreiber auf rechtswidrige Inhalte hingewiesen, müssen sie die entsprechenden Links und Ausschnitte der betreffenden Webseite entfernen. Erst für die Zukunft haben sie dann sicherzustellen, dass die entsprechenden Inhalte nicht mehr über die Suchmaschine abrufbar sind. Diese Rechtsprechung stellt die Betreiber von Suchmaschinen in der Praxis immer wieder vor Schwierigkeiten.
Täglich bekommen sie eine Vielzahl von Hinweisen auf (angeblich) rechtsverletzende Seiten. Da es den Suchmaschinenbetreibern kaum möglich ist, allen Hinweisen ausführlich nachzugehen, nehmen sie die angeprangerten Webseiten meist ohne weitere Prüfung aus dem Netz. So kann es auch schon einmal vorkommen, dass tatsächlich völlig legale Seite plötzlich nicht mehr im Index zu finden sind. So wie es derzeit aussieht, wird auch das geplante Telemediengesetz TMG diese Praxis nicht verändern."
netzwelt: Wie ist die rechtliche Situation im Bereich der Sperrverfügungen?
Solmecke: "Der Begriff 'Sperrverfügungen' hat sich erstmals Ende des Jahres 2001 etabliert. Damals hatte die Bezirksregierung Düsseldorf zahlreichen Access-Providern aufgegeben, bestimmte Nazi-Seiten nicht mehr für User in Nordrhein-Westfalen zugänglich zu machen. Da die Seiten in den USA gehostet und dort vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind, konnten die Webseiten nicht komplett vom Netz genommen werden. In zahlreichen Gerichtsverfahren haben die Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen diese Praxis für rechtmäßig befunden."
netzwelt: Wie beurteilen Sie die zukünftige juristische Entwicklung des Internets? Wird es in Zukunft immer mehr gesperrte Inhalte oder gar strafrechtliche Konsequenzen geben?
Solmecke: "Die Ahndung von Straftaten über das Internet ist oftmals aufgrund von technischen Schwierigkeiten nur mit einem erheblichen Kraftaufwand der Strafverfolgungsbehörden möglich. Insbesondere eine enge Kooperation der weltweiten Behörden ist dazu notwendig. Die Amerikaner haben hier schon weitreichende Allianzen. So gelang es ihnen beispielsweise gemeinsam mit Kollegen aus Schweden, Italien und Russland einige der größten Spam-Versender der Welt zu verhaften.
Meines Erachtens werden sich die Strafverfolgungsbehörden auf die neue Situation einstellen. Dass das Internet schon jetzt kein rechtsfreier Raum mehr ist, zeigen die zahlreichen Gerichtsverfahren mit Bezug zum Online-Recht."
Weitere Auswirkungen
Diese juristischen Verstrickungen gehen aber noch über den behördlichen Einfluss hinaus. Denn auch Privatpersonen können versuchen, auf rechtlichem Wege die Ergebnisse von Suchmaschinen zu beeinflussen. Denn wenn sich jemand anhand der Suchergebnisse in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt sieht, kann er dagegen vorgehen und eine Filterung verlangen.
Dies ist in der Vergangenheit auch schon geschehen, beispielsweise hat eine TV-Moderatorin über ihren Anwalt Beschwerde dagegen eingelegt, mit ihrem Namen und dem Zusatz "nackt" gefunden zu werden. In den Suchergebnissen fehlte dieser Link mit einem Hinweis auf die Löschung. Die Praxis der Suchmaschinenbetreiber, lieber zu viel als zu wenig zu filtern, macht es diesen Bemühungen relativ leicht.
Google bestätigte uns gegenüber, dass solche Anfragen beinahe täglich kämen: "Wir gehen jedem Fall nach und prüfen ihn", heißt es. Jedoch betonte Pressesprecher Stefan Keuchel, dass man solchen Forderungen nicht vorschnell nachgebe. Lediglich offensichtlich illegale Seiten würden gelöscht. Ob man es aber tatsächlich auf einen Prozess ankommen lassen würde, bevor man ein Ergebnis filtert, wollte man uns nicht sagen.
Yahoo bestätigte uns ebenfalls, dass auch Inhalte gefiltert werden, die nicht auf dem Index stehen: "Grundsätzlich gilt in Deutschland das Prinzip vom 'Notice and take down'. Dies bedeutet, dass Yahoo! sobald das Unternehmen auf unzulässige Inhalte aufmerksam gemacht wird, diese unmittelbar prüft und dann gegebenenfalls entfernt."
Fazit
Sicherlich kann man bei unserer aktuellen Situation nicht von "Zensur" sprechen. Aber es zeigt, dass das Internet keineswegs so unkontrolliert ist, wie viele denken. Zudem könnte sich die derzeitige Praxis dazu auswirken, dass immer mehr Menschen, immer mehr Firmen selber bestimmen wollen, was über sie geschrieben wird bzw. was bei einer Suche gefunden werden darf.

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