Bürgerrechtler bereiten Verfassungsbeschwerde vor
Vorratsdatenspeicherung: Sicherheit oder Totalüberwachung?
Sicherheit
Provider und Telekom-Firmen sollen in Zukunft sechs Monate lang speichern, wer mit wem über E-Mails oder SMS-Nachrichten kommuniziert. Bürgerrechtler sehen darin einen Schritt in die Überwachungsgsellschaft - und bereiten deshalb eine massenhafte Verfassungsbeschwerde vor.
Auf dem Weg zur Arbeit in der Straßenbahn schnell noch ein paar SMS-Nachrichten an Freunde geschickt. Anschließend im Büro die E-Mails des Tages beantwortet. In der Mittagspause dann einen Anruf auf dem Handy bekommen - und zwar beim Italiener um die Ecke. Am Nachmittag schließlich bei Starbucks kurz ins Netz - Wifi sei dank.
Tag für Tag nutzen wir die verschiedensten Kommunikationsmittel, um uns mit unseren Mitmenschen auszutauschen - und hinterlassen dabei jede Menge Datenspuren. Bisher dürfen die Anbieter dieser Dienste nur Daten speichern, die zur Abrechnung notwendig sind. So speichert der Mobilfunk-Anbieter, wie viele SMS wir verschicken und wie lange wir telefonieren - aber nicht, wo wir uns dabei aufhalten. Auf Wunsch des Kunden müssen diese Daten zudem sofort nach der Rechnungsstellung gelöscht werden.
Das soll sich nun ändern. Das Bundesjustiministerium plant eine Gesetzesänderung zur so genannten Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten. So sollen Telekom-Anbieter in Zukunft nicht nur die angerufenen Nummern, sondern im Falle von Handy-Anrufen auch die Standorte ihrer Kunden speichern. Internet-Anbieter sollen zudem festhalten, wer wem E-Mails schickt und wer von welchem Computer aus auf das Internet zugreift. Diese Daten sollen insgesamt sechs Monate lang gespeichert werden.
Per Formbrief zur Verfassungsbeschwerde
Auslöser für diese Gesetzesinitiative ist eine Richtlinie der Europäischen Union. Die Europaparlamentarier entscheiden sich im Februar dazu, mit derartigen Verbindungsdatenspeicherungen in allen Mitgliedsstaaten gegen Terrorismus und organisiertes Verbrechen vorzugehen. Die umfangreichen Datensammlungen sollen unter anderem Rasterfahndungen ermöglichen. Der Staat brauche mitunter verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, um schwere Straftaten aufzuklären, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries dazu.
Bürgerrechtler befürchten jedoch, dass dabei auch die Privatsphäre von Unschuldigen verletzt wird. "Es ist vollkommen unverhältnismäßig, die gesamte Bevölkerung zu erfassen, nur um gegen einige wenige Verdächtige leichter ermitteln zu können", meint dazu etwa der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Breyers Initiative will sich schon jetzt auf eine mögliche Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz vorbereiten, für die man ab sofort Mitstreiter im Netz sucht. Potentielle Teilnehmer können dazu auf der Webseite der Gruppe ein Formular ausfüllen, mit dem dann automatisch eine schriftliche Vollmacht generiert wird. Diese muss dann nur noch ausgedruckt und an einen beteiligten Rechtsanwalt geschickt werden. Die Teilnahme selbst ist kostenlos.
Auch Tauschbörsen-Nutzer betroffen?
Interessant ist das Thema nicht zuletzt auch für Freunde des Filesharing. So nutzt die Musikindustrie bereits heute Verbindungsdaten, um ihre Klagen gegen Musik-Tauscher durchzusetzen. Erschwert wird dies jedoch dadurch, dass Internet-Anbieter nur die zur Abrechnung nötigen Daten speichern dürfen.
Im Fall von Flatrate-DSL-Zugängen müssten die Daten damit eigentlich umgehend nach Verbindungsende gelöscht werden - eine Vorgabe, die so noch nicht von allen Anbietern erfüllt wird.
Kritiker befürchten allerdings, dass sich dies mit einer sechs Monate langen Speicherung von Verbindungsdaten ändern könnte. Eigentlich sollen diese Daten nur für schwere Straftaten genutzt werden. Doch aus der CDU kamen bereits Forderungen, damit auch Tauschbörsen-Nutzer zu verfolgen.
Jetzt sind Sie dran.
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