Filesharing-Klagen: Haftungsfrage für Eltern

Eltern können nicht ständig auf Kinder aufpassen

Als Beispiel zitiert Solmecke ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg aus dem Jahr 1995. Damals hatte ein Kind auf eine Zeitungsannonce geantwortet und sich per Post illegal kopierte Disketten schicken lassen. Hier wurde überlegt, ob die Eltern für das Kind haften müssen, da sie ihren Briefkasten zur Verfügung gestellt haben. Die Eltern machten in dem Verfahren deutlich, dass sie von der Bestellung ihres Kindes nichts wussten und das Kind die Disketten eigenmächtig aus dem Briefkasten genommen habe. In diesem Fall verneinte das Oberlandesgericht Hamburg eine Haftung der Eltern.

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Die nun vorliegenden Filesharing-Fälle sind ähnlich gelagert. So wie es damals den Eltern nicht zuzumuten war, ständig den Briefkasten im Auge zu haben, so ist es nunmehr nicht zuzumuten, sämtliche Online-Aktivitäten des Kindes zu überwachen. "Damit kommt auch keine Haftung auf Unterlassung in Betracht", lautet das Fazit von Rechtsanwalt Solmecke.

Auch den oftmals überzogenen Streitwert greift Solmecke an. Tatsächlich hatte die Musikindustrie in vielen Fällen nur drei bis vier Titel des Abgemahnten heruntergeladen. Daraus kann man nicht schließen, dass es sich bei anderen Dateien auf dem Rechner alle anderen Titel möglicherweise ebenfalls um urheberrechtlich geschützte Musikstücke handeln könnte. "Insofern ist die Abmahnung immer nur bezogen auf ein bis drei Musikstücke zu sehen. Danach muss auch der Streitwert ausgerechnet werden."

Die Musikindustrie gibt als Möglichkeit zum Kontrollieren der Internetaktivität häufig an, dass Firewalls installiert, Ports gesperrt und Benutzerkonten eingerichtet werden sollen. Mit der Frage, inwiefern diese - auf den ersten Blick sinnvollen - Maßnahmen ausreichen, um illegale Aktivitäten einzuschränken, beschäftigte sich Prof. Dr. Dieter Hofmeister im Auftrag der Rechtsanwaltskanzlei Wilde & Beuger.

Sein Fazit: "Es ist heute technisch unmöglich, sämtliche Filesharing-­Aktivitäten zu blockieren, es ist lediglich möglich, einige Protokolle zu sperren und Filesharing zu erschweren. Selbst für Computer-­Spezialisten ist dies­ wenn überhaupt ­ nur mit hohem Aufwand möglich. Sogar Systemadministratoren in Firmen, Internet-­Providern oder Hochschulen gelingt es nicht, alle Filesharing-Aktivitäten komplett zu unterbinden. Sobald eine Lücke geschlossen ist, tauchen geänderte Programme auf und umgehen die Blockierung auf andere Weise."

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Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 3 Beiträge

Österreich: imho gleich Grüsse

wie schaut eigentlich die Rechtslage in Österreich aus?

also langsam nervts ja... diese schei** musik- und filmmafia sollte langsam mal aufhören immer mehr leute zu verklagen - sie sollten eher froh sein, das sich für den schei**dreck überhaupt noch jemand...

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