Wie viel Schuld hat Papa bei illegalem Filesharing des Sohnes?
Filesharing-Klagen: Haftungsfrage für Eltern
Ein besonderes Problem, das sich zurzeit bei den zahlreichen Filesharing-Verfahren stellt, ist die Haftung der Eltern für ihre Kinder. Normalerweise ist der Internetanschluss, über den Musikstücke heruntergeladen worden sind, auf einen Erwachsenen registriert. Gegen diese Person wird dann auch zunächst das Strafverfahren eingeleitet. Haben in Wirklichkeit dessen Kinder die Urheberrechtsverletzung begangen, wird das Strafverfahren gegen die Eltern in der Regel unverzüglich eingestellt. An diesem Punkt beginnt die rechtliche Problematik der Eltern-Haftung, die Rechtsexperte Christian Solmecke für netzwelt erläutert.
Über das Strafverfahren ist es der Musikindustrie gelungen, der vorhandenen IP-Adresse einen Internetanschluss und damit auch den Namen des Anschlussinhabers ausfindig zu machen. Zivilrechtlich wird diese Person dann aufgefordert, es künftig zu unterlassen, bestimmte urheberrechtlich geschützte Musikstücke "auf einem Computer zum Abruf durch andere Teilnehmer von Filesharing-Systemen bereitzustellen und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen", wie es im Juristen-Deutsch heißt.
Landgericht Hamburg: Eltern haften für ihren Anschluss
Nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg vom Januar 2006 spielt es keine Rolle, ob Eltern von den Aktivitäten ihrer Kinder Kenntnis hatten oder nicht. Die Hamburger Richter sind der Meinung, dass Eltern die Internetaktivitäten ihrer Kinder ständig zu überprüfen haben. Laut Verfügung stammt die Rechtsverletzung aus der "Sphäre des Anschlussinhabers". Der Anschlussinhaber hat seinen Anschluss zu kontrollieren, insbesondere bei seinen Kindern. "Keinesfalls darf er Töchter und deren Freundinnen nach deren Gutdünken bei der Nutzung des Anschlusses schalten und walten lassen und die Augen vor dem verschließen, was dort gemacht wird", heißt es in der Verfügung.
Für den Anschlussinhaber hat das zur Folge, dass neben dem Schadensersatz zusätzlich die Anwaltskosten der Musikindustrie zu tragen sind. Da sich die Gebühren der Anwälte aus dem Streitwert ergeben und dieser in dem Fall auf 10.000 Euro für den ersten und auf 5.000 Euro für jeden weiteren Song festgelegt wurde, können sich schon bei vier Songs Gebühren von über 1.000 Euro ergeben. In der Regel findet die Musikindustrie weit mehr als nur vier Lieder auf einem Computer, die Anwaltsgebühren dürften in die tausende Euro gehen.
Netzwelt-Rechtsexperte Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger sieht die einstweilige Verfügung als Fehlgriff. "Hier wurde es den Eltern verboten, geschützte Musikstücke auf einem Computer zum Abruf bereitzustellen. Die Eltern hatten allerdings zu keinem Zeitpunkt solche Musikstücke bereitgestellt. Insofern dürfte schon das Verbot an sich an der Sache vorbeigehen", so Solmecke. Außerdem kann von den Eltern nicht erwartet werden, dass sie ständig ihre Kinder überwachen.
Beliebtes Argument der Musikindustrie: "Die Eltern müssten nur dafür sorgen, dass sich auf den Computern ihrer Kinder keine Filesharing-Software befände." Klingt einfach, ist aber falsch, erklärt Solmecke. "Die Software an sich ist nicht illegal. Selbstverständlich dürfen mit Einwilligung der Urheber Software, Musik und andere Daten über solche Systeme getauscht werden. Praktisch gesehen müssten Eltern damit jede Minute die Internetaktivitäten ihrer Kinder überprüfen, denn anders ist nicht zu ermitteln, ob es sich bei der gerade getauschten Datei um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt oder nicht. Diese Pflicht geht deutlich zu weit."

Was bei Gefangenen funktioniert, kann auch für Kinder nicht schlecht sein: Der In-Reach Child Tracker soll Kinder im Zaum halten und für Entspannung bei den Eltern sorgen. Mit Hilfe elektronischer Fußfesseln.
Eine Armbanduhr mit eingebautem GPS-Sensor gestattet britischen und amerikanischen Eltern, den genauen Standort ihrer Kinder zu ermitteln. Zur weiteren Sicherheit gibt die Uhr Alarm, wenn sie vom Handgelenk entfernt wird. Die Überwachungsuhr heißt "Lok8u", eine Kurzform für "Locate You". Der Hersteller verspricht Eltern vollmundig, dass sie nach Anschaffung des Gerätes weniger Zeit in die Aufsicht der Kinder investieren müssen.
Hoffnung für Filesharer: Nach einem Urteil des Landgerichtes Hamburg müssen diese bei zu unspezifischen Abmahnungen nicht mehr die Rechtsanwaltskosten mittragen.





Beiträge
insgesamt 3 BeiträgeÖsterreich: imho gleich Grüsse
wie schaut eigentlich die Rechtslage in Österreich aus?
also langsam nervts ja... diese schei** musik- und filmmafia sollte langsam mal aufhören immer mehr leute zu verklagen - sie sollten eher froh sein, das sich für den schei**dreck überhaupt noch jemand...