Webradiorekorder rechtlich teils bedenklich
Flatster und Mp3flat: Legal oder illegal?
Musik aus dem Internet: Im Idealfall sollte sie eine gute Qualität haben, DRM-frei sein und den Geldbeutel gar nicht oder nur sehr wenig belasten. Mit Flatster und Mp3flat sind seit einiger Zeit zwei Online-Dienste am Start, die genau diese Kriterien erfüllen wollen. Anders als konventionelle Download-Shops, setzen die beiden Web-Projekte nicht auf lizenzierte Musikdateien von Plattenlabels, sondern bieten ihren Nutzern die Möglichkeit, Musik von Webradiosendern aufzunehmen. So kann die Festplatte schnell und unkomliziert mit kopierschutzfreien MP3s in akzeptabler Qualität gefüllt werden. Aber ist dies auch legal?
Inhaltsverzeichnis
- 1Flatster: Virtuelle Programmzeitschrift zum Finden von Webradiosongs
- 2Mp3flat: Probleme mit Urheberecht wegen kostenpflichtiger Aufnahmen?
- 3Öffentliche Zugänglichmachung problematisch
- 4Fazit: Der User ist aus dem Schneider
So weit, so gut. Illegal sind Aufnahmen von Webradios also nicht. Aber dürfen Unternehmen wie Flatster oder Mp3flat auch Geld dafür verlangen? Um diese Frage zu beantworten, muss man sich zunächst die Arbeitsweise der beiden Online-Dienste anschauen.
Flatster: Virtuelle Programmzeitschrift zum Finden von Webradiosongs
Die Flatster-Macher stellen ihren Usern eine Software zur Verfügung, mit der sie in der Lage sind, Musik aus Webradiosendern aufzuzeichnen. Das ist erst einmal ziemlich uspektakulär - besteht diese Möglichkeit mit Hilfe diverser anderer Programme doch schon länger. Das Besondere am Flatster-Client: Der Nutzer kann gezielt nach seinen Lieblingssongs suchen und diese in einer Wunschaufnahmeliste speichern. Flatster sucht sich dann automatisch einen Webradiosender, der diesen Song als nächstes abspielt und legt mit der Aufnahme beim Start des Musikstückes los.
Damit Flatster weiß, wann welche Songs auf welchen Radiosendern gespielt werden, sammelt der Dienst auf einem zentralen Server massenweise Informationen zu den Programmabläufen der Radiostationen. So werden beispielsweise Songs erkannt, die immer wieder zur gleichen Zeit auf den gleichen Stationen abgespielt werden. Es wird also eine Art virtueller Programmzeitschrift der Webradiosender erstellt, die von den Flatster-Nutzern zwar nicht eingesehen werden kann (es besteht zum Beispiel keine Möglichkeit, mal eben nachzuschauen, wann und wo der nächste Robbie Williams-Song abgespielt wird), mit der jedoch gezielte Aufnahmen von Radiosongs möglich sind.
Diesen Dienst lässt sich Flatster von seinen Nutzern bezahlen. Flatster-Geschäftsführer Klaus Busch sieht darin kein rechtliches Problem: "Flatster ist legal, weil es lediglich Informationen vermittelt. Dies kann man mit Suchmaschinen wie Google vergleichen. Es sind öffentliche Informationen, die dem User zur Verfügung gestellt werden. Der Nutzer selbst fertig dann eine Privatkopie an, indem er die gehörte Musik aufzeichnet, was gesetzlich zulässig ist. Da auch die Quellen der Musik (Radiosender) legal betriebene Sender sind, ist auch hier eine illegale Handlung ausgeschlossen.".
Auch Anwalt Solmecke ist dieser Meinung: "Gegen den Dienst Flatster bestehen juristisch keinerlei Bedenken. Rein rechtlich gesehen darf ich mir sogar von einem Freund Musik kopieren, die dieser wiederum mit Hilfe von Flatster mitgeschnitten hat. Flatster hilft nur dabei, die Abspielzeit eines Musikstücks in einem bestimmten Webradio zu finden, fertigt selbst jedoch keinerlei Kopien an. Alle Kopien, die der Nutzer anfertigt, sind durch das Recht auf Privatkopie gedeckt."

Zitat: wer macht denn werbung? netzwelt berichtet über viele themen. nicht nur über abofallen. und wenn fragen zu einer software-gruppe gestellt werden, dann werden die beantwortet....
wer macht denn werbung? netzwelt berichtet über viele themen. nicht nur über abofallen. und wenn fragen zu einer software-gruppe gestellt werden, dann werden die beantwortet. genauso wie...
Ich finde es sehr bedenklich wenn man für einen Tim ****** Seite auch noch Werbung macht. Als Geschäftsführer der "H&O IS LTD. & Co. KG" ist zwar nur Steffen H., ein Kumpel von Tim O., eingetragen,...