Wen trifft die PC-Gebühr?
GEZ: Von Gebührenpflichtigen, Geldautomaten und GEZ-Sperren
Viele Internetnutzer sind aufgebracht, denn ihr Arbeits- oder Spielgerät ist ab dem 1. Januar 2007 nicht länger von der Gebührenpflicht der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten befreit. Wetzt die GEZ schon die Messer? Netzwelt zeigt auf, wer betroffen ist, welche Alternativen die Zukunft bringen könnte und was die GEZ von Maßnahmen und Gegenmaßnahmen hält.

Inhaltsverzeichnis
- 1Inhalt:
- 2 Indirekte Kosten: Fernsehen am EC-Terminal?
- 3 Neue Zahler
- 4 Fairness und Aufwand in Relation
- 5 Mögliche Auswege: Filter und Flatrate
- 6 Unfaires Zahlsystem
- 7 Diskussionswürdige Vorschläge
- 8 Kleines Trostpflaster mit Handlungsbedarf
Inhalt:
- Indirekte Kosten: Fernsehen am EC-Terminal?
- Neue Zahler
- Fairness und Aufwand in Relation
- Mögliche Auswege: Filter und Flatrate
- Unfaires Zahlsystem
- Diskussionswürdige Vorschläge
- Kleines Trostpflaster mit Handlungsbedarf
5,52 Euro beträgt der monatliche Betrag, den der Medienkonsument künftig für Audio- und Video-Angebote der ARD-Sendeanstalten, dem ZDF und Deutschlandradio abdrücken soll. Wenn er denn ein "neuartiges Rundfunkgerät" - sprich einen internetfähigen Computer - zum Empfang bereit hält. Und das trifft per Definition nicht nur auf UMTS-Handys, Heim- und Büro-PCs zu, sondern auch auf Geldautomaten.
Indirekte Kosten: Fernsehen am EC-Terminal?
Anders als eine fernbedienbare Kaffeemaschine birgt der Geldautomat einen Computer mit einem Betriebssystem wie Windows. Und weil der über das Internet mit den Geldinstituten verbunden ist, geht die IHK Frankfurt von einer künftigen Gebührenpflicht für mehr als 50.000 Geldautomaten aus. Gegenüber netzwelt bestätigt Matthias Müller, Stellvertretender Geschäftsführer bei der IHK Frankfurt am Main, dass es sich um eine ganz konkrete Befürchtung handelt: "Trotz wochenlanger Diskussion hat sich die GEZ dazu noch nicht klar geäußert."
"Auch in der Vergangenheit hatten Unternehmen Probleme mit der Rundfunkgebühr," weiss Müller. "So klagte beispielsweise der Hessische Rundfunk am Verwaltungsgerichtshof des Bundeslandes gegen Aldi, da in den Filialen originalverpackte Fernsehgeräte zum Verkauf bereitgehalten wurden." Zwar hatte der HR keinen Erfolg, doch in Baden-Würtemberg entschied ein Gericht nicht im Sinne der Supermarkt-Kette - schließlich seien die Geräte ohne erheblichen Aufwand schnell ausgepackt und angeschlossen.

Wenn Du keinen Fernseher besitzt, musst Du auch keine GEZ-Gebühr dafür bezahlen. Viele Gebühreneintreiber spielen hier mit Tricks, um Leute einzuschüchtern. Das Problem liegt hier darin, dass so ein...
Übrigens... habe ich von Anderen erfahren, bzw. selbst erlebt, dass einige GEZ-Gebühreneintreiber uns unterstellten, dass ein nicht angeschlossener Fernseher, mit wenigen Handgriffen, in Betrieb zu setzen...
...wollte nur mal bemerken...: Die GEZ nimmt sich oft Rechte heraus, wovon manch ein Gerichtsvollzieher nur träumen kann. Man sollte wissen, dass GEZ-"Schnuffler", nicht das Recht haben, fremde Wohnungen zu...
Hi, so ganz verstehe ich die Empörung nicht, die sich durch verschiedene Foren zieht, in denen ich mal gestöbert habe. Wer als Privatperson - wie vermutlich die meisten Normalbürger - bereits TV und...
In einem Test des in Gründung befindlichen RFGZ hat sich der Filter als untauglich erwiesen. Das Geld kann man sich also sparen. Weiteres kann man hier nachlesen Der Verein der...