Bei fehlender Belehrung haben Käufer jetzt einen Monat Widerrufsfrist
Neues Widerrufsrecht bei eBay: Beschluss beeinflusst Online-Handel
Ein Gerichtsbeschluss wirft seinen Schatten auf den Online-Handel im Allgemeinen und eBay im Speziellen: Das Kammergericht Berlin entschied kürzlich, eine 14-tägige Widerrufsfrist von Online-Käufen ohne ausreichende Belehrung sei für die Kunden zu kurz. Ein Widerrufsrecht von einem Monat ist die Folge, sollte der Verkäufer seinem Kunden die entsprechende Belehrung nicht vorab in Textform zukommen lassen. Welche Rechte Sie damit als Käufer haben und worauf Sie als Händler oder Verkäufer bei eBay unbedingt achten müssen, erfahren Sie in diesem netzwelt-Ratgeber.
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Phishing: Selbst eBay wurde getäuscht
Die Phisher werden immer dreister und mit der Dreistigkeit steigt die Chance auf Erfolg. Ein Phishing-Angriff in den USA hat nun selbst eBay selbst getäuscht - die Phishing-Mail war derart gut gemacht, dass der eBay-Kundenservice die Mail selbst für offiziell erklärte. Das jedenfalls berichtete das US-Magazin PCWorld.com.
Inhaltsverzeichnis
- 1Im Mittelpunkt steht die Widerrufsbelehrung
- 2Auswirkungen für Online-Handel nicht nur bei eBay
- 3Worauf Sie als eBay-Verkäufer achten sollten
Im Mittelpunkt steht die Widerrufsbelehrung
Da aber der Verkäufer bei eBay aufgrund der Bietmethodik im Vorfeld nie weiß, wer sein Kunde sein wird, kann er diesem auch nicht vor Vertragsabschluss die Widerrufsbelehrung in Textform zusenden: "Der Händler kann somit seine vorvertraglichen Pflichten nicht erfüllen und die Frist verlängert sich automatisch auf einen Monat", macht Solmecke die Tragweite des Beschlusses deutlich. Die aktuelle Situation bei eBay sieht jedoch anders aus, bestehende Widerrufsbelehrungen beziehen sich noch auf die 14-tägige Widerrufsfrist. Auch die Möglichkeit, diese Belehrung in Textform zur Verfügung gestellt zu bekommen, existiert für die potentiellen Käufer nicht.
Anlass für diesen Beschluss, der im Eilverfahren ergangen ist, war ein Rechtsstreit zweier konkurrierender Schuhverkäufer auf eBay. Einer von beiden bot eine Widerrufsfrist von 14 Tagen an - für das Berliner Kammergericht nicht ausreichend, da so "die vorvertraglichen Informationspflichten der gewerblichen eBay-Händler nicht gewährleistet seien".

Nach dem Urteil des Landesgerichtes St. Pölten in Niederösterreich stehen einem österreichischen Ebay-Nutzer 16.463 Euro Schadenersatz zu. Dies berichtete falle-internet.de. Der Grund: Ebay habe gegen die im Nutzungsvertrag vereinbarten Schutz- und Sorgfaltspflichten verstoßen.





Beiträge
insgesamt 2 BeiträgeDas Widerrufsrecht wurde mit Gesetz vom 4.8.2009 dahingehend geändert, dass VOR Vertragsabschluss über das Widerrufsrecht und seine Folgen in Schriftform aufgeklärt werden muss. Ausserdem gibt es 3...
sind davon auch die Adresseeingaben zum Zwecke weitererer Informationen, wodurch man auf der nächsten Seite überraschend und ohne Kenntnis einen Vertrag abgeschlossen haben soll, ebenso betroffen ? ...