Juristische Hürden für die Musikindustrie
eDonkey-Razzia: Der lange Weg bis zur Verurteilung
Netzwelt-Rechtsexperte Christian Solmecke hat sich in einem aktuellen Aufsatz für die Zeitschrift Multimedia und Recht (MMR) mit der eDonkey-Razzia vor einigen Monaten beschäftigt. Darin geht er auf Fragen in dem darauffolgenden Verfahren ein. Etwa, wie die Rechteinhaber an die notwendigen Daten gekommen sind, ob der Download von Dateien strafbar ist oder wie hoch der Schaden durch Tauschbörsen ist.
Inhaltsverzeichnis
- 1Woher kommen die Daten?
- 2Ein eDonkey-Server von der Musikindustrie als Beihilfe?
- 3Die Frage des Schadensersatzes
- 4Nur der Upload ist strafbar
- 5Langer, steiniger Weg bis zur Verurteilung
- 6Solmecke: Filesharing - Straf- und zivilrechtliche Konsequenzen MMR 2006 Heft 7 XXIII
RA Christian Solmecke, LL.M,RAe Michael, Gevelsberg
Rückblick: Im Mai 2006 durchsuchte die Polizei bundesweit 130 Wohnungen und beschlagnahmte mehrere Computer. Der Verdacht: Nutzer des eDonkey-Netzwerkes sollen mehrere Tausend Dateien illegal über das Filesharing-Netz getauscht haben. Die Durchsuchungen betraf aber nur die Spitze des Eisbergs, nämlich Filesharer mit mehr als 500 Dateien im Upload-Ordner. Der Rest der insgesamt 3.500 ermittelten Personen, wurde nicht von der Polizei besucht.
Woher kommen die Daten?
"Geht man davon aus, dass fast alle Tauschbörsen-Nutzer auch Flatrate-Kunden sind, so erstaunt es, dass überhaupt 3.500 IP-Adressen zurückverfolgt werden konnten. Aus der anwaltlichen Beratungspraxis ist dem Verfasser bekannt, dass etliche Provider - entgegen dem Urteil des LG Darmstadt - auch bei Flatrate-Kunden die Verbindungsdaten weiterhin speichern. Es wird zu überlegen sein, ob den Nutzern diesbezüglich möglicherweise ein Schadensersatzanspruch zusteht", erklärt Solmecke in dem Artikel. Soll heißen: Wenn die Daten nicht gespeichert werden durften, aber wegen der Daten eine Klage gegen einen Flatrate-Kunden eingeleitet wurde, hat der eventuell Anspruch auf Schadensersatz gegen seinen Internet Service Provider.
Ein eDonkey-Server von der Musikindustrie als Beihilfe?
Nach eigener Aussage hatte die Musikindustrie, genauer gesagt die proMedia GmbH, einen eigenen eDonkey-Server betrieben, um an die Daten der Filesharing-Nutzer zu gelangen. "Das könnte problematisch werden", so Solmecke. "Strafrechtlich gesehen ist der Betrieb eines solchen Servers - anders als aktuell von der Musikindustrie behauptet - zumindest als Beihilfehandlung anzusehen." Eine genaue Beurteilung unterbleibt von Solmecke aber mangels genauen Kenntnissen des Ablaufs der Überwachungsmaßnahmen.
Eine der wichtigsten Fragen, die sich Solmecke in dem Artikel stellt, ist die Frage der Folgen. Ein Großteil der ermittelten eDonkey-Nutzer kommt wohl glimpflich davon, zumindest strafrechtlich. In einem ähnlichen Verfahren hatte seinerzeit die Staatsanwaltschaft Karlsruhe die Ermittlungsverfahren wegen "geringer Schuld" eingestellt.

Auch in den USA besteht ein Anspruch auf Privatkopien von selbst gekauften Audio-CDs. Wie ein aktueller Gerichtsfall allerdings zeigt, findet sich die Musikindustrie nur zähneknirschend mit diesem Gesetz ab. Anwälte des US-Verbandes der Musikindustrie (RIAA) haben ein Ehepaar angeklagt, das Audio-CDs in MP3-Files umgewandelt hat. Die Advokaten haben dabei jedoch in erster Linie Filesharing im Visier.





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insgesamt 3 BeiträgeZitat: haben die sich damit nich selbst strafbar gemacht. schließlich haben sie es zur verfügung gestellt (1. Punkt) und 2. ist doch auch das verleiten zu straftaten in einem gewissem maße...
kann mir nochmal jemand sagen welcher server das war den die betrieben haben? das war doch sicher nur ein kleines dingle oder? haben die sich damit nich selbst strafbar gemacht. schließlich haben sie es zur...
Dranbleiben! Das interessiert mich brennend, wie das ausgeht.