Musik weiterverkaufen: Erlaubt vs. verboten

Musik weiterverkaufen: Erlaubt vs. verboten

"Rechtlich gesehen ist das eine schwierige Frage", so Anwalt Solmecke, "Grundsätzlich ist der Kauf einer Musik-CD und der einer Musikdatei durchaus vergleichbar. In beiden Fällen erwirbt der Kunde einen Wertgegenstand (auch wenn dieser bei der Datei virtuell ist), der nach dem Erschöpfungsgrundsatz auch weiterverkauft werden darf. Der Unterschied dabei ist jedoch der so genannte materielle Werkträger, den lediglich die CD besitzt. Im Urheberrechtsgesetz wird nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch immaterielle Werkstücke - ein solches wäre eine Musikdatei - dem Erschöpfungsgrundsatz unterliegen. So wird man erst entsprechende Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema abwarten müssen."

Selbst wenn der Verkauf von Download-Musik rechtlich geklärt und legal wäre, würden die DRM (Digital Rights Management)-Systeme der meisten Shop-Anbieter dem Weiterverkauf einen Strich durch die Rechnung machen. Egal ob bei Apple, Musicload, AOL oder Napster: Zumindest jeder, der Musik der großen Major-Labels verkaufen will, kommt um den Einsatz eines DRM-Systems nicht herum.

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Digital Rights Management-Systeme sowie die Lizenzen, die sie schützen sollen, könnten jedoch auch einige positive Eigenschaften besitzen, die beim Weiterverkauf von Download-Musik nicht uninteressant sein könnten. Bei den meisten Downloadanbietern erwirbt man mit dem Kauf eines Songs nicht nur das eigentliche Musikstück, sondern auch das Recht, den Song beispielsweise dreimal zu kopieren und zusätzlich zum Beispiel fünfmal zu brennen.

Rechtsanwalt Solmecke meint dazu: "Sofern der Lizenzvertrag auch das Erstellen einer materiellen Kopie auf CD eingeräumt hat, darf diese CD weiter verkauft werden. Meines Erachtens ist sogar folgende Konstellation denkbar: Der User kauft sich einen Song per Online-Download. Danach brennt er sich eine Kopie auf CD. Soweit der Song per DRM/Lizenz noch kopiert werden darf, erstellt sich der User noch eine weitere Kopie auf seinem Laptop. Dies geschah im Rahmen des § 53 UrhG (Privatkopieschranke). Später entschließt sich der User dazu, die CD weiter zu verkaufen. Dann darf er trotzdem die legal erstellt Kopie behalten und muss diese nicht von seinem Rechner löschen."

DRM könnte also durchaus etwas positives für Musikfreunde sein. Solange die rechtliche Lage jedoch nicht eindeutig ist, sollten Musik-Fans sich mit dem Verkauf von Download-Songs - ob auf gebrannter CD oder als Datei - besser zurückhalten. Schließlich ist nicht erst seit gestern bekannt, dass die Musikindustrie sehr empfindlich auf das Thema Urheberrecht reagieren kann.

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Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 5 Beiträge

Zitat: ....von daher kann der Shop da reinschreiben..... falsch - schreibt er widerrechtliche Sachen rein, kann er sogar befürchten, dass sämtliche AGB's ungültig sind...

AGBs haben keine Gesetzeskraft, von daher kann der Shop da reinschreiben, was er will. Im Artikel wurde darauf hingewiesen, daß die Rechtslage noch ungeklärt ist. Sie klärt sich aber bestimmt nicht, nur weil die...

Mal abgesehen davon, dass es schon Verschwendung von Rohlingen wäre, diese minderqualitativen Audio-Files der DRM-Shops auf CD zu brennen.... Es ist eindeutig geregelt, dass KOPIEN nicht weiterverkauft...

Da hat mich mein Gedächtnis doch nicht getäuscht. Ich war mir auch sicher, das eBayer ärger mit CD Verkäufen hatten. Aber der Beitrag zeigt, das man es doch darf

Da fällt mir aber diese Abmahnwelle von Anwälten gegen eBay-User ein, die CDs (Originale) von Jose Carreras und Placido Domingo verkauft haben. Begründet wurde das nicht mit dem Urhebergesetz, sondern mit...

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